wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Bremen, Entscheidung vom 08.09.2015
6 k 1003/14 -

Umsetzung nach Meldung eines Koruptionsverdachts rechtswidrig

Vermeidung und Bekämpfung von Korruption im öffentlichen Dienst

Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Umsetzung einer Mitarbeiterin nach Meldung eines Korruptions­verdachts für rechtswidrig befunden und die Stadt Bremerhaven verurteilt, die Mitarbeiterin wieder auf ihrem alten Arbeitsplatz zu beschäftigen.

In dem zugrunde liegenden Verfahren war die Klägerin, eine Abteilungsleiterin der Stadt Bremerhaven, im November 2013 von ihren Aufgaben entbunden worden, nachdem sie einen Korruptionsverdacht hinsichtlich zweier Mitarbeiter ihrer Abteilung gemeldet hatte. Die Mitarbeiter hatten ohne Genehmigung die Einladung eines Geschäftspartners der Stadt Bremerhaven angenommen, kostenfrei eine Varieté-Show mit Drei-Gänge-Menü zu besuchen. Die Umsetzung war nach Ansicht der Stadt Bremerhaven erforderlich, weil in der Abteilung ein schlechtes Betriebsklima herrsche und dadurch die Arbeitsfähigkeit der Abteilung gefährdet sei. Die Umsetzung sei nicht wegen der Meldung des Korruptionsverdachts erfolgt.

Mitarbeiter sind im Rahmen der Korruptionsrichtlinien verpflichten jeden Verdacht zu melden

Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Umsetzung als rechtswidrig bewertet, weil Vorgaben der Richtlinie zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung der Stadt Bremerhaven vom 23. Mai 2001 (Korruptionsrichtlinie) missachtet worden seien. Die Klägerin sei nach der Korruptionsrichtlinie verpflichtet gewesen, den Verdacht zu melden, dass ihre Mitarbeiter durch die Annahme der Einladung gegen Straf- und Dienstvorschriften verstoßen haben. Gerade im Anschluss an eine solche Meldung sei der Dienstherr verpflichtet gewesen, die Klägerin vor dem Druck durch andere Mitarbeiter zu schützen. Dieser Schutzpflicht sei die Stadt Bremerhaven nicht ausreichend nachgekommen. Zudem sei die Stadt Bremerhaven bei der Umsetzungsentscheidung fälschlich davon ausgegangen, die Annahme der Einladung stelle keinen Verstoß gegen Straf- und Dienstvorschriften dar. Auch wenn die Stadt Bremerhaven grundsätzlich frei entscheiden könne, wie sie ihr Personal einsetze, und nicht gehindert sei, bei einem schlechten Betriebsklima Umsetzungen vorzunehmen, sei aufgrund dieser besonderen Umstände des Einzelfalls die Entbindung der Klägerin von der Funktion als Abteilungsleiterin rechtswidrig gewesen. Das Urteil, welches in anonymisierter Fassung beigefügt ist, ist nicht rechtskräftig. Die Stadt Bremerhaven kann innerhalb eines Monats Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Bremen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21617 Dokument-Nr. 21617

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung21617

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Frank Spree schrieb am 22.09.2015

Da sieht man mal wieder wie weit Korruption in der Verwaltung verbreitet ist. Da werden lieber die ehrlichen gemobbt als die korrupten bestraft. Dienstvorschriften werden eben nur angewendet wenn es gerade mal paßt. Da wird lieber den ehrlichen mit Konsequenzen gedroht und schön weiter vor sich hin gemauschelt und auf Kosten der Steuerzahler abkassiert.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung