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Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 25.08.2015
- 6 K 83/15 -
Bremer Beamte und Richter erhalten Schadensersatz wegen altersdiskriminierender Besoldung
Bis Ende 2013 geltendes Besoldungsrecht verstößt gegen europarechtliches Verbot der Benachteiligung wegen des Alters
Das Verwaltungsgericht Bremen hat in sechs Musterverfahren über Schadensersatzansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung entschieden. Nach dem bis Dezember 2013 geltenden bremischen Besoldungsrecht erhöhte sich das Gehalt der Beamten und Richter mit steigendem Alter. Das Verwaltungsgericht Bremen hat dies als Verstoß gegen das europarechtliche Verbot bewertet, jüngere Beamte und Richter wegen ihres Alters zu benachteiligen. Damit folgt das Gericht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts.
Das Verwaltungsgericht verwies darauf, dass die Höhe des Schadensersatzes für alle Beamten und
Schadensersatzanspruch besteht sowohl nach dem AGG als auch nach dem unionsrechtlichen Haftungsanspruch
Den Beamten und Richtern steht aufgrund der altersdiskriminierenden
Besoldung nach Erfahrungszeiten europarechtlich zulässig
Seit Januar 2014 erhöht sich das Gehalt der Beamten und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Bremen/ra-online
- Besoldung für Beamte nach Dienstaltersstufen auf Grundlage des Lebensalters europarechtswidrig
(Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.2012
[Aktenzeichen: 1 L 9/12]) - Stufenaufstieg nach Lebensalter verstößt gegen Verbot der Altersdiskriminierung
(Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 28.09.2011
[Aktenzeichen: 5 A 349/09 HAL u.a.])
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Dokument-Nr. 21572
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