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Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 14.01.2009
- 2 A 121/08 -
Behörde muss Felder mit Genraps genau bezeichnen
Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz
Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig ist verpflichtet, dem Anbauverband "Bioland e.V." mitzuteilen, auf welchen Flurstücken dreier Landwirte im Jahr 2007 unwissentlich Rapssaat ausgebracht wurde, die geringfügig mit gentechnisch verändertem Material verunreinigt war. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig in einem Urteil entschieden.
Der Anbauverband beruft sich mit Erfolg auf das
Gentechnikgesetz sieht öffentliches Register vor
Der Fall ist insofern von allgemeinem Interesse, weil das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Braunschweig vom 14.01.2009
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Dokument-Nr. 7270
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