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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.10.2012
- VG 7 K 425.12 u.a. -
Gerichtshof der Europäischen Union soll Beamtenbesoldung prüfen
VG Berlin erbittet Vorabentscheidung über Vereinbarkeit besoldungsrechtlicher Bestimmungen mit europäischen Vorschriften zum Schutz vor Altersdiskriminierung
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mehrere Klageverfahren von Beamten des Landes Berlin ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob die bis 31. Juli 2011 in Berlin geltenden besoldungsrechtlichen Bestimmungen und die Regelungen für die Überleitung der Beamten in das ab 1. August 2011 geltende Besoldungsrecht mit den europäischen Vorschriften zum Schutz gegen Diskriminierung wegen des Alters vereinbar sind und welche Rechtsfolgen sich im Falle eines Verstoßes ergeben.
Nach dem bis zum 31. Juli 2011 geltenden Besoldungsrecht bildete das vom Lebensalter abhängige Besoldungsdienstalter den Anknüpfungspunkt für die erstmalige Zuordnung zu einer Besoldungsstufe. Bei zeitgleicher Begründung eines Beamtenverhältnisses erhielt daher der lebensältere
Kläger rügen Verstoß gegen Verbot der Altersdiskriminierung
In einer Reihe von Klageverfahren rügen die Kläger, die Bemessung ihrer
VG erbittet Vorabentscheidung des EuGH über Vereinbarkeit mit europäischen Vorschriften und mögliche Rechtsfolgen im Falle eines Verstoßes
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klageverfahren ausgesetzt und vom Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung hinsichtlich der Frage erbeten, ob die bis 31. Juli 2011 in Berlin geltenden besoldungsrechtlichen Bestimmungen und die Regelungen für die Überleitung der Beamten in das ab 1. August 2011 geltende Besoldungsrecht mit den europäischen Vorschriften zum Schutz gegen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Lebenszeit- und Dienstaltersstufen im hessischen Besoldungsrecht europarechtswidrig
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.08.2012
[Aktenzeichen: 9 K 1175/11.F, 9 K 5034/11. F, 9 K 5036/11.F und 9 K 8/12. F]) - Bemessung des Grundgehalts für niedersächsische Beamte nach Dienstalterstufen nicht zu beanstanden
(Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 15.02.2012
[Aktenzeichen: 1 A 106/10]) - Stufenaufstieg nach Lebensalter verstößt gegen Verbot der Altersdiskriminierung
(Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 28.09.2011
[Aktenzeichen: 5 A 349/09 HAL u.a.])
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Dokument-Nr. 14459
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