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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.05.2009
- VG 5 A 50.07 und 78.07 -
Verwaltungsgericht Berlin äußert verfassungsrechtliche Zweifel an Versetzung von Berliner Beamten in Stellenpool
Bundesverfassungsgericht soll Berliner Gesetz zum Stellenpool prüfen
Die auf dem Berliner Gesetz zum Stellenpool beruhende Praxis, Landesbeamte zum Abbau von Personal zu einer Vermittlungsbehörde (Zentrales Personalüberhangmanagement - Stellenpool) zu versetzen, stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken. Das Verwaltungsgericht Berlin hat daher zwei Klagen zur Überprüfung des Stellenpoolgesetzes an das Bundesverfassungsgericht überwiesen.
Gegen die Versetzung zum
Beamte sollten klaren Aufgabenkreis bei Behörde haben und nur bei dienstlichem Bedürfnis versetzt werden
Das Verwaltungsgericht hat sich der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen vom 18. September 2008 (BVerwG 2 C 3.07 und 2 C 8.07) angeschlossen, das ebenfalls verfassungsrechtliche Zweifel geäußert hatte, ohne dass es seinerzeit für die Entscheidungsfindung hierauf angekommen war. Es verstoße gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, wenn
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 23/09 des VG Berlin vom 10.06.2009
- Bundesverwaltungsgericht: Versetzung Berliner Beamter zum Stellenpool ist verfassungswidrig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.09.2008
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 3.07, 2 C 8.07]) - Versetzungen von Beamten zum Stellenpool rechtmäßig
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2006
[Aktenzeichen: 4 B 15.04, OVG 4 B 8.05, 4 B 10.05])
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Dokument-Nr. 7980
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