wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 25.10.2012
VG 29 K 138.12 V -

EuGH soll Spacherfordernis bei Ehegattennachzug prüfen

Deutsche Botschaft lehnt Visum einer türkischen Staatsangehörigen aufgrund fehlenden Sprachnachweises ab

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Gerichtshof der Europäischen Union um Prüfung der Vereinbarkeit des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse als Voraussetzung für den Nachzug ausländischer Ehegatten mit europäischem Recht gebeten.

In dem zugrunde liegenden Fall ist die Klägerin eine 1987 geborene türkische Staatsangehörige; sie begehrt ein Visum zum Zwecke des Familiennachzuges zu ihrem in Deutschland lebenden türkischen Ehemann. Die Deutsche Botschaft in Ankara lehnte den Antrag ab, weil die Klägerin nicht den seit August 2007 im Aufenthaltsgesetz geforderten Nachweis erbracht habe, sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können. Hiergegen richtet sich die Klage.

VG setzt Klageverfahren aus und erbittet Vorabentscheidung des EuGH

Die Neuregelung ist bislang von den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland nicht beanstandet worden. Das Verwaltungsgericht Berlin sieht allerdings mit Rücksicht auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2011(AZ: BVerwG 1 C 9.10) und eine Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2011 (AZ: C-155/11) Klärungsbedarf auf europäischer Ebene. Das Gericht hat das Klageverfahren daher ausgesetzt und dem EuGH zwei Fragen zur Entscheidung vorgelegt.

Vorlagefragen:

1. Stehen Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei für die Übergangsphase der Assoziation vom 23. November 1970 (ZP) und/oder Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei vom 19. September 1980 (ARB 1/80) einer nach In-Kraft-Treten der vorgenannten Bestimmungen erstmals eingeführten Regelung des nationalen Rechts entgegen, mit der die erstmalige Einreise eines Familienangehörigen eines türkischen Staatsangehörigen, der die Rechtsstellung nach Art. 6 ARB 1/80 genießt, davon abhängig gemacht wird, dass der Familienangehörige vor der Einreise nachweist, sich in einfacher Art und Weise in deutscher Sprache verständigen zu können?

2. Wenn Frage 1. zu verneinen ist: Steht Art. 7 Abs. 2 UnterAbs. 1 der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. L 251 vom 3. Oktober 2003 S. 12) der in Frage 1. bezeichneten Regelung des nationalen Rechts entgegen?

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14610 Dokument-Nr. 14610

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14610

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung