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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.08.2012
VG 2 K 26.1 -

NPD: Bundestagsverwaltung darf Forderung gegen Deutsche Volksunion nicht verrechnen

Verschmelzung beider Parteien fand nicht in parteienfinanzierungsrechtlicher Hinsicht statt

Die NPD haftet nicht für Schulden der Deutschen Volksunion (DVU) aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin und gab damit einer gegen die Verwaltung des Deutschen Bundestages gerichteten Klage der Partei auf Auszahlung von Mitteln der staatlichen Parteienfinanzierung in Höhe von 49.333,59 Euro statt.

Die NPD schloss im Dezember 2010 mit der DVU einen so genannten Verschmelzungsvertrag. Danach werden die Vermögenswerte der DVU im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf die NPD übertragen; die DVU erklärt ihre Auflösung und soll bestehende Verbindlichkeiten im Rahmen eines Liquidationsverfahrens befriedigen. Im Jahr 2011 setzte die Beklagte eine Rückforderung gegenüber der DVU i.L. in Höhe von 47.129,75 Euro wegen zu viel gezahlter Abschlagszahlungen fest. Dem Anspruch der NPD auf Auszahlung staatlicher Parteienfinanzierung hielt die Beklagte im Wege der Verrechnung diesen Rückforderungsanspruch zuzüglich Zinsen entgegen.

VG Berlin verneint Haftung der NPD für Schulden der Deutschen Volksunion

Das Verwaltungsgericht Berlin verneinte die Berechtigung der Beklagten, eine Forderung der NPD mit einer gegenüber der DVU i.L. festgesetzten Forderung zu verrechnen. Es fehle an einer Gegenseitigkeit der Forderungen. Die Forderung gegenüber der DVU i.L. müsse dieser gegenüber durchgesetzt werden. In parteienfinanzierungsrechtlicher Hinsicht habe keine Verschmelzung der beiden Parteien stattgefunden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Parteienrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Haftung | Liquidationstadium | NPD | Parteienfinanzierung

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Dokument-Nr.: 13981 Dokument-Nr. 13981

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