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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.08.2012
- VG 2 K 26.1 -
NPD: Bundestagsverwaltung darf Forderung gegen Deutsche Volksunion nicht verrechnen
Verschmelzung beider Parteien fand nicht in parteienfinanzierungsrechtlicher Hinsicht statt
Die NPD haftet nicht für Schulden der Deutschen Volksunion (DVU) aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin und gab damit einer gegen die Verwaltung des Deutschen Bundestages gerichteten Klage der Partei auf Auszahlung von Mitteln der staatlichen Parteienfinanzierung in Höhe von 49.333,59 Euro statt.
Die
VG Berlin verneint Haftung der NPD für Schulden der Deutschen Volksunion
Das Verwaltungsgericht Berlin verneinte die Berechtigung der Beklagten, eine Forderung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 13981
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