wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 14. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.12.2010
VG 18 L 312.10 -

VG Berlin: Jugendamt muss Kosten für Schulhelfer vorerst übernehmen

Eingliederungshilfe kann nach dem Sozialgesetzbuch grundsätzlich auch in Form von Kostenübernahme für Schulhelferstunden gewährt werden

Kann die Schulverwaltung einen nach den Umständen des Einzelfalles erforderlichen Schulbedarf nicht decken, muss das Jugendamt die Kosten hierfür übernehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Im vorliegenden Rechtstreit leidet die Antragstellerin, die die 3. Klasse einer Grundschule besucht, an frühkindlichem Autismus. Die Schulverwaltung hat ihr einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt "Autistische Behinderung" zuerkannt und Unterstützung im Unterricht durch einen Integrationslehrer im Umfang von acht Schulstunden pro Woche bewilligt. Den Antrag der Schulleiterin, der Antragstellerin wie auch im vorherigen Schuljahr zusätzlich hierzu einen Schulhelfer im Umfang von 12 Wochenstunden zu bewilligen, lehnte die Schulverwaltung unter Verweis auf ausgeschöpfte Mittel ab. Wie von der Schulverwaltung empfohlen, beantragte die Antragstellerin daraufhin beim Jugendamt Eingliederungshilfe in Form von 12 Schulhelferstunden pro Woche. Dieses wandte hiergegen ein, die Tätigkeit der Schulhelfer sei eine reine schulorganisatorische Maßnahme. Schulhelferstunden könnten daher nicht als Kinder- und Jugendhilfe gewährt werden. Dies gelte auch dann, wenn sich die Schulverwaltung ihrer Verpflichtung entziehe.

Kann Schulverwaltung Schulhelferbedarf nicht decken, besteht grundsätzlich Jugendhilfebedarf

Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Antragstellerin einen Anspruch auf Übernahme der Kosten des Schulhelfers im Umfang von 12 Stunden pro Woche zuerkannt. Der Einsatz des Schulhelfers stelle sich - ausgehend von der vorliegenden fachärztlichen Stellungnahme und den Stellungnahmen der Schulleiterin - nach den Umständen des Einzelfalles als erforderlich und geeignet dar, der Antragstellerin den Schulbesuch zu ermöglichen und zu erleichtern. Decke die zunächst anzugehende Schulverwaltung den Schulhelferbedarf nicht oder nicht ausreichend, bestehe grundsätzlich ein Jugendhilfebedarf. Eine Eingliederungshilfe nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (Kinder- und Jugendhilfe), in deren Personenkreis die Antragstellerin unstreitig falle, könne grundsätzlich auch in Form der Übernahme der Kosten für Schulhelferstunden gewährt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schulrecht | Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10723 Dokument-Nr. 10723

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10723

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH