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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 09.09.2010
- VG 14 L 85.10 -
VG Berlin: Beethoven-Oberschule muss weitere Schüler aufnehmen – Aufnahmekriterien im Schulgesetz nicht vorgesehenen
Prüfungsverfahren benachteiligt Erstbewerber
Eine Schule, die mittels Musikprüfungen die musikalischen Fähigkeiten der Bewerber überprüft, um die Schüler in eine musikbetonte Klasse aufnehmen zu können und Schüler, die den Test nicht bestehen, gleichrangig den Bewerberkontingenten für die anderen Klassen zugeordnet, handelt unzulässig. Dieses Verfahren basiert zum einen auf Kriterien, die im Schulgesetz nicht vorgesehen sind, zum anderen benachteiligt es die Schüler unangemessen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
An der Beethoven-Oberschule wurden zum Schuljahr 2010/11 vier neue siebte Klassen mit jeweils 32 Schulplätzen eingerichtet, und zwar eine Klage mit der Sprachenfolge Französisch/ Englisch und drei Klassen mit der Sprachenfolge Englisch/ Französisch mit jeweils verschiedenen Wahlpflichtangeboten (Musik, Mathematik, Englisch). Bei der Auswahlentscheidung erfasste die Schulbehörde die Bewerber für jede Klasse gesondert; für die Aufnahme in die musikbetonte Klasse führte die
Verfahren bereits vergangenes Jahr beanstandet
Das Verwaltungsgericht beanstandete - wie bereits im Vorjahr - dieses Verfahren. Zum einen werde mit einer derartigen Prüfung die Aufnahme an die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 10248
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