wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 1. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 02.04.2020
VG 14 L 31.20 -

Corona-Pandemie: VG Berlin verneint unverhältnismäßigen Eingriff der Berliner Coronavirus-Eindämmungs­maßnahmen­verordnung in anwaltliche Berufs­ausübungs­freiheit

Verordnung erlaubt Wahrnehmung dringend erforderlicher Termine bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

Ein Berliner Rechtsanwalt ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit seinem Versuch gescheitert, Teile der Berliner Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vorläufig für rechtswidrig erklären zu lassen.

Nach der Berliner SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 22. März 2020 gilt berlinweit grundsätzlich die Verpflichtung, sich in seiner Wohnung bzw. gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind hiervon Ausnahmen vorgesehen. So sieht § 14 Abs. 3 Buchst. n ausdrücklich u.a. die Wahrnehmung dringend erforderlicher Termine bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als zulässig vor. Der Antragsteller hatte geltend gemacht, die Regelungen griffen unverhältnismäßig in seine Berufsausübungsfreiheit ein. Den Rechtssuchenden werde es in erheblichem Maß erschwert, bei ihm um Rechtsrat nachzusuchen. Dadurch werde das Recht, sich in Verfahren eines anwaltlichen Beistands zu bedienen, unzulässig eingeschränkt, zumal die rechtssuchende Person ihre Gründe im Fall einer Polizeikontrolle glaubhaft machen und damit offenlegen müsse.

Eilantrag des Anwalts erfolglos

Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag zurück. Dem Antragsteller drohten ohne die beantragte gerichtliche Feststellung keine schweren und unzumutbaren Nachteile. Seine potentiellen Mandanten müssten bei einer allenfalls im Einzelfall erfolgenden Kontrolle im Wesentlich nur Ort und Zeit eines etwaigen Besprechungstermins in der Kanzlei glaubhaft machen; dies stelle schon keine erhebliche Hürde für die Inanspruchnahme und Erbringung anwaltlicher Hilfe dar.

Berufsausübungsfreiheit nur geringfügig eingeschränkt

Im Übrigen sei die durch die angegriffenen Normen allenfalls verursachte geringfügige Beeinträchtigung des Antragstellers in seiner Berufsausübungsfreiheit angesichts des mit der - zeitlich ohnehin eng befristeten - Verordnung bezweckten Schutzes der überragend wichtigen Schutzgüter der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt und insbesondere nicht unverhältnismäßig. Der Verlangsamung der Ansteckungsrate durch Vermeidung sozialer Kontakte komme entscheidende Bedeutung zu, um die Überlastung und den Zusammenbruch des Gesundheitssystems und in der Folge erhebliche Gesundheitsschäden und den Tod einer Vielzahl von Menschen zu verhindern. Hierzu trage es bei, wenn nur dringend erforderliche persönliche Termine bei Rechtsanwältinnen und -anwälten wahrgenommen werden dürften. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Berufsrecht der Anwälte | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28601 Dokument-Nr. 28601

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28601

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH