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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 26.11.2009
- VG 11 L 396.09 V -
Künstliche Befruchtung und Leihmutter im Ausland: Kein Kindernachzug bei künstlicher Befruchtung in Indien
Bei verheirateter Leihmutter ist automatisch Ehemann und nicht biologischer Vater der Kinder als Vater anzusehen
Kinder, die im Wege künstlicher Befruchtung im Ausland gezeugt und von einer Leihmutter ausgetragen wurden, sind nicht mit den „Bestelleltern“ verwandt. Daher ist ein Familiennachzug der Kinder nicht möglich. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Die Zwillinge, deren biologischer
Leihmutterschaft nach Embryonenschutz- und Adoptionsvermittlungsgesetz in Deutschland strafbar
Das Verwaltungsgericht lehnte eine vorläufige Einreise der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2009
Quelle: ra-online, VG Berlin
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Dokument-Nr. 8842
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