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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 30.08.2012
- VG 1 L 196.12 -
Polizeiliches Aufenthaltsverbot für Hütchenspieler bestätigt
Aufenthaltsuntersagung zur Vorbeugung von Straftaten gerechtfertigt
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren ein gegen einen Hütchenspieler verhängtes polizeiliches Aufenthaltsverbot bestätigt. Das Gericht erklärte die Untersagung zur Vorbeugung von Straftaten für gerechtfertigt.
Im zugrunde liegenden Streitfall verhängte der Polizeipräsident in Berlin gegen den Antragsteller für einen Zeitraum von zwölf Monaten ein
Zeitdauer des Aufenthaltsverbots von zwölf Monaten zur Gefahrenabwehr erforderlich und angemessen
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den hiergegen gerichteten Eilantrag zurück. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Aufenthaltsverbot für Hooligan in Stuttgarter Innenstadt gerichtlich bestätigt
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 09.06.2006
[Aktenzeichen: 5 K 2110/06, 5 K 2106/06 und 5 K 2185/06]) - VG Mainz: Platzverweis und Aufenthaltsverbot bei Skinheadkonzert rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 03.06.2009
[Aktenzeichen: 5 K 49/09.KO, 5 K 91/09.KO])
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Dokument-Nr. 14093
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