wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 22.01.2015
VG 1 K 228.11 -

Aquarell-Collage "Brilliantenschieber im Café Kaiserhof" von George Grosz ist national wertvolles Kulturgut

Mit etwaiger Abwanderung des Kunstwerks aus Deutschland würde wesentlicher Verlust für deutschen Kulturbesitz einhergehen

Die Aquarell-Collage "Brilliantenschieber im Café Kaiserhof" von George Grosz ist national wertvolles Kulturgut. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2011 verfügte das Land Berlin die Aufnahme verschiedener Kunstwerke, die im Eigentum eines Berliner Galeristen stehen, in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes. Betroffen waren u.a. die Werke "Belebte Straßenszene", "Schönheit, Dich will ich preisen" und "Brilliantenschieber im Café Kaiserhof" von George Grosz, "Ertüchtigung" von Hannah Höch, "Zwischen Bäumen stehendes Mädchen" von Otto Mueller sowie "Zwei nackte Tanzende" und "Mädchen auf violettem Sessel" von Ernst Ludwig Kirchner. Mit der Verfügung verbunden ist ein grundsätzliches Verbot der Ausfuhr der Werke ins Ausland.

VG bejaht Aufnahme in Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nur für das Werk "Brilliantenschieber im Café Kaiserhof"

Das Verwaltungsgericht Berlin hat der hiergegen gerichteten Klage - bis auf die "Brilliantenschieber von Grosz - überwiegend stattgegeben. Für eine Eintragung nach dem Kulturschutzgesetz sei erforderlich, dass mit einer etwaigen Abwanderung der Kunstwerke aus Deutschland ein wesentlicher Verlust für den deutschen Kulturbesitz einhergehe. Maßgebend hierfür sei die künstlerische Eigenart der Objekte, ihr (kunst)historischer Rang und ihr kultureller Wert, ihre Einzigartigkeit oder ihre Seltenheit und ihre Bedeutung für die kulturelle Entwicklung in Deutschland. Bei einer Gesamtschau lasse sich dies für sechs der sieben genannten Werke nicht feststellen. Das Gericht folgte bei ihrer Entscheidung damit im Wesentlichen dem Gutachten einer Kunstsachverständigen, die das Gericht beauftragt hatte. Diese hatte nur das Werk "Brilliantenschieber im Café Kaiserhof" als wichtiges Objekt von George Grosz, der ein Künstler von internationalem Rang sei, eingeordnet. Denn dieses Bild stamme aus einer sehr kleinen Werkserie, bei der Grosz erstmals Elemente von Collage und Aquarell miteinander verbunden und damit ein neues und zentrales Gestaltungsprinzip der Avantgarde entwickelt habe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Kulturschutzgesetz | Kunstwerk

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20508 Dokument-Nr. 20508

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20508

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung