Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 12.05.2024
- 6 K 251/22 -
Beabsichtigter Verkauf von neugebauten Wohnraum rechtfertigt keinen Leerstand von über drei Monaten
Zweckentfremdungsverbot gilt auch für Neubauten
Der beabsichtigte Verkauf von neugeschaffenen Wohnraum rechtfertigt keinen Leerstand von über drei Monaten. Insofern kann eine Wohnungszuführungsaufforderung ergehen. Zudem gilt das Zweckentfremdungsverbot auch für Neubauten. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Projektenwicklerin ließ im Jahr 2019 auf ihrem Grundstück in Berlin ein Wohngebäude mit sechs Wohneinheiten errichten. Der Behörde wurde zum Oktober 2021 die Nutzungsaufnahme angezeigt. Die Projektentwicklerin plante, die Wohnungen zu verkaufen. Im Februar 2022 erging eine behördliche Wohnungszuführungsaufforderung, da die Wohnungen immer noch leer standen. Dagegen richtete sich nach erfolglosem Widerspruchsverfahren die Klage der Projektentwicklerin.
Rechtmäßigkeit der Wohnungszuführungsaufforderung
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied gegen die Klägerin. Die auf § 4 Abs. 1 ZwVbG gestützte Wohnungszuführungsaufforderung sei rechtmäßig. Unerheblich sei dabei, dass die Wohnungen erst nach Erlass des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes errichtet und bislang nicht bewohnt wurden. Denn es würde der mit dem Gesetz verfolgte Ziel der Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zuwiderlaufen, wenn sämtlicher nach Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots geschaffener Wohnraum nicht erfasst wäre.
Verkaufsbemühungen rechtfertigen keinen Leerstand
Ernsthafte und geeignete Verkaufsbemühungen können nach Ansicht des Verwaltungsgerichts keinen weitergehenden
Sieben Besichtigungstermine sprechen nicht für ernsthafte Vermietungsbemühungen
Die Klägerin habe schließlich aus Sicht des Verwaltungsgerichts nicht nachweisen können, dass sie ernsthafte Bemühungen für eine Vermietung der Wohnungen unternommen habe. Schon der Vortrag der Klägerin sie habe sieben Besichtigungstermine vorgenommen spreche gegen ernsthafte
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Zweckentfremdungsverbot kann auch für Bauruine gelten
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 12.07.2023
[Aktenzeichen: 6 K 264/21]) - Wohnnutzungsgebot: Teilungsversteigerung einer Wohnimmobilie rechtfertigt nicht deren Leerstand
(Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 23.05.2024
[Aktenzeichen: 4 Bs 140/23])
Jahrgang: 2024, Seite: 1153 GE 2024, 1153 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2024, Seite: 967 GE 2024, 967
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 34541
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34541
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.