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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.06.2022
- 36 L 220/22 -
Polizist mit nur einer Niere darf nicht ohne Weiteres entlassen werden
Gesundheitliche Eignung durch Sachverständigengutachten zu klären
Ein Polizist, dem eine Niere entfernt wurde, darf nicht ohne genaue Prüfung seines Gesundheitszustands und der daraus folgenden Einschränkungen aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller ist Bundespolizist im mittleren Polizeivollzugsdienst. Seit September 2016 absolvierte er den Vorbereitungsdienst, zum Mai 2019 wurde er in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Während des Vorbereitungsdienstes wurde bei ihm zufällig eine asymptomatische Hydronephrose entdeckt, aufgrund derer schließlich eine Niere entfernt wurde. Die Antragsgegnerin hält den Antragsteller für (polizei-)dienstunfähig und hierfür gesundheitlich nicht geeignet, jedoch gesundheitlich geeignet für den allgemeinen Verwaltungsdienst. Der Antragsteller wurde daraufhin - sofort vollziehbar - entlassen.
Sachverständigengutachten muss Gesundheitszustand prüfen
Das Gericht ordnete die aufschiebende Wirkung des vom Antragsteller dagegen eingelegten Rechtsbehelfs an. Es sei offen, ob die
Alternative Einsatzmöglichkeiten nicht hinreichend geprüft
Der Dienstherr müsse eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von zukünftig eintretender Dienstunfähigkeit oder eine erheblich reduzierte Lebensdienstzeit belegen. Die Antragsgegnerin habe zudem nicht hinreichend geprüft, ob der Antragsteller ggf. im Innendienst verwendet werden oder die Laufbahn wechseln könne. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31959
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