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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 01.12.2022
- 14 K 631/20 -
Keine Erstattung der Lohnfortzahlung für Kontaktpersonenquarantäne
Lohnfortzahlung für Dauer der Inkubationszeit des Coronavirus von etwa 14 Tagen angemessen
Befand sich ein Mitarbeiter wegen des Kontakts zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person in Quarantäne, kann der Arbeitgeber in der Regel keine staatliche Erstattung der geleisteten Lohnfortzahlung und Sozialversicherungsbeiträge beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Klägerin ist eine Ingenieursgesellschaft. Im Oktober 2020 befand sich einer ihrer Mitarbeiter aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamts für 15 Kalendertage in häuslicher
Arbeitgeberin: Kein Grund in Person des Mitarbeiters
Hiergegen hat die Klägerin Klage erhoben. Sie sei mit der
VG: Grund lag in Person des Mietarbeiters
Das VG hat die Klage abgewiesen. Der Mitarbeiter habe keinen Verdienstausfall erlitten, der im Wege der Entschädigung bzw.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32473
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