wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 13.02.2013
Au 2 S 13.143 -

Fangen und Töten von Bibern nur bei erheblichen wirtschaftlichen Schäden oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit zulässig

Biberpopulation darf insgesamt nicht gefährdet werden

Das Fangen und Töten von Bibern ist nur dann gerechtfertigt, wenn von den Tieren erhebliche wirtschaftlichen Schäden oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Augsburg und gab einem Antrag der BUND Naturschutz in Bayern e.V., eine Allgemeinverfügung zum Fangen und Töten von Bibern außer Vollzug zu setzen, teilweise statt.

Im zugrunde liegenden Fall gestattete das Landratsamt Dillingen a.d. Donau mit Allgemeinverfügung vom 23. November 2012 bestimmten, von der unteren Naturschutzbehörde bestellten Personen, Biber zu fangen und zu töten. Die Gestattung ist auf den Zeitraum 1. September bis 15. März beschränkt. Sie bezieht sich auf 15 in Karten dargestellte Teilstücke von Bächen und Gräben. Zur Begründung wurden erhebliche wirtschaftliche Schäden und eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die Tätigkeit der Biber angeführt. Der günstige Erhaltungsstand dieser Tierart sei nicht gefährdet.

Verwaltungsgericht gibt Antrag des BUND teilweise statt

Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. erhob hiergegen Klage und beantragte weiter beim Verwaltungsgericht Augsburg, die Verfügung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Das Verwaltungsgericht gab dem Antrag bezüglich von acht betroffenen Gewässerstreifen statt und lehnte ihn hinsichtlich der anderen sieben ab.

Bei Beurteilung wirtschaftlicher Schäden oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit muss nicht jedes Tier individuell beurteilt werden

Der BUND Naturschutz e.V. sei als anerkannte Naturschutzvereinigung befugt, einen derartigen Antrag zu stellen, da es sich um eine Angelegenheit des europäischen Umweltrechts handle. In der Sache nahm das Gericht angesichts der Eilbedürftigkeit einer Entscheidung eine Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage vor. Es kam zum Ergebnis, dass teilweise diese Erfolgsaussichten offen seien und durch den Vollzug der Verfügung keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden sollten. Voraussetzung für das Fangen und Töten von Bibern sei, dass von diesen erhebliche wirtschaftlichen Schäden oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgingen. Es dürfe aber keine anderen zufriedenstellenden Lösungen des Problems geben und die Biberpopulation dürfe insgesamt nicht gefährdet sein. Es müsse dabei nicht jedes Tier individuell beurteilt werden, sondern es sei eine gebietsbezogene Regelung für im Einzelfall ausgewählte Gebiete möglich.

Fangen und Töten von Bibern in acht Gebieten nicht gerechtfertigt

Bei acht der betroffenen Gebiete seien die angeführten Schäden und Gefahren nicht so erheblich, dass sie das Fangen und Töten von Bibern rechtfertigten. Auch sei teilweise nicht belegt, ob andere schonendere Maßnahmen nicht denselben Effekt hätten. Bei den anderen sieben Gewässern lägen jedoch die Voraussetzungen für die Verfügung des Landratsamtes vor. Nach Angaben der unteren Naturschutzbehörde gibt es im Landkreis 120 Biberreviere. Die Verfügung hätte die Tötung von maximal 35 Bibern zur Folge.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Augsburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Tierschutzrecht | Tierrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Beschädigung | Gefahrenabwehr | öffentliche Sicherheit | Tötung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15313 Dokument-Nr. 15313

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15313

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung