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Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 24.08.2012
- 13 K 3278/11 -
Disziplinarverfahren wegen schwerwiegender dienstlicher Verfehlungen: Ruhestandsbeamter muss zu Unrecht erhaltene Versorgungsbezüge zurückzahlen
Rückforderung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge nach rechtskräftigem Disziplinarurteil berechtigt
Ein Ruhestandsbeamter, dem durch eine gerichtliche Entscheidung wegen schwerwiegender dienstlicher Verfehlungen seine Versorgungsbezüge aberkannt, diese jedoch auch nach Rechtskraft dieser Entscheidung zunächst weitergezahlt wurden, ist verpflichtet, diese Bezüge zurückzuzahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein früher bei der Bundesanstalt für Arbeit beschäftigter
Verwaltungsgerichts Münster erkennt Beamten das Ruhegehalt ab
In dem förmlichen
Kläger erhielt trotz Rechtskraft des Disziplinarurteils weiterhin Versorgungsbezüge
Trotz der daraufhin eingetretenen Rechtskraft des Disziplinarurteils des Verwaltungsgerichts Münster erhielt der Kläger zunächst weiterhin
Kläger hält Rückforderung der Versorgungsbezüge und des Unterhaltsbeitrags seitens der Bundesagentur für Arbeit für unberechtigt
Mit Bescheid vom 5. September 2011 forderte die beklagte
Verwaltungsgericht weist Klage teilweise ab
Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt und wies die Klage ab, soweit sie sich gegen die Rückforderung der
Kläger wusste, dass ihm Versorgungsbezüge nach Rücknahme der Berufung gegen Disziplinarurteil nicht mehr zustanden
Im Hinblick auf die
Klage im Hinblick auf Unterhaltsbeitrag erfolgreich
Im Hinblick auf den Unterhaltsbeitrag habe die Klage hingegen Erfolg, weil er auf dem Bundesdisziplinarrecht beruhe und von den Bestimmungen des Beamtenversorgungsrechts, zu viel gezahlte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Arnsberg/ra-online
- Versorgungsabschlag für Beamte bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit rechtens
(Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 26.06.2008
[Aktenzeichen: 5 E 1923/07]) - Kürzung einer Beamtenpension wegen dreitägiger Unterbrechung des Dienstverhältnisses im Jahre 1966 rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 10.12.2008
[Aktenzeichen: 2 K 1445/07])
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Dokument-Nr. 14117
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