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Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 20.09.2016
- AN 8 P 16.01127 -
Wahlvorschlag mit Kennwort "simply the best" bei Personalratswahl zulässig
Bezeichnung bringt lediglich gefühlsmäßige Selbsteinschätzung zum Ausdruck
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass ein Wahlvorschlag für eine Personalratswahl mit dem Kennwort "simply the best" lediglich eine gefühlsmäßige Selbsteinschätzung zum Ausdruck bringt und somit weder diskriminierend noch irreführend und damit zulässig ist.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zur
Wahlvorstand erklärt Wahlvorschläge für diskriminierend und ungültig
Der Wahlvorstand erachtete diesen Wahlvorschlag als ungültig, denn die Bezeichnung "simply the best" sei in englischer Sprache formuliert. Zudem impliziere diese Formulierung, dass die anderen eingereichten Wahlvorschläge minderwertig seien. Das Kennwort sei zudem irreführend und diskriminierend. In der Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge vom 24. März 2016 wurde dieser Wahlvorschlag demzufolge auch nicht aufgeführt.
Antragsteller weisen Vorwurf der Irreführung und sittenwidrigen Wahlbeeinflussung von sich
Nachdem ein Antrag im Wege des einstweiliges Rechtsschutzes, mit dem die vorläufige Beteiligung der Liste "simply the best" an der
Verwaltungsgericht verneint Diskriminierung und Irreführung
Das Verwaltungsgericht Ansbach schloss sich im Wesentlichen diesen Argumenten an. Im Unterschied zum gewerberechtlichen Wettbewerbsverbot könne eine Gruppe von Beschäftigten im Rahmen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Ansbach/ra-online
- Personalratswahlen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gültig
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.08.2014
[Aktenzeichen: OVG 62 PV 10.13]) - Hessischer VGH: Leiharbeiter steht bei Personalratswahl Wahlrecht zu
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.11.2010
[Aktenzeichen: 22 A 959/10.PV])
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Dokument-Nr. 23193
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