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Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 22.07.2011
- AN 4 K 10.01869 -
VG Ansbach: Auch kranker Hund kann nicht vom Leinenzwang befreit werden
Ausnahmegenehmigung beeinträchtigt allgemeine Akzeptanz des Leinengebots
Wenn ein Hund an einer Schilddrüsen- und Darmkrankheit leidet, kann die Stadt trotzdem einer Befreiung vom Leinenzwang widersprechen. Dies hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden.
Im vorliegenden Fall klagte ein Ehepaar gegen die Stadt Nürnberg. Die Kläger wohnen unmittelbar am Stadtpark in Nürnberg und sind Halter des Hundes Bogi. Der Chihuahua-Yorkshire-Mischling leidet an einer
Hund ohne Leine nur in ausgewiesener Hundezone erlaubt
Die Grünanlagensatzung der Stadt Nürnberg legt in § 5 Abs. 2 fest, dass
Befreiung vom Leinenzwang Ermessensentscheidung der Stadt
Die gegen die Ablehnung gerichtete Klage wurde vom Verwaltungsgericht Ansbach abgewiesen.
In der Urteilsbegründung verwies die Richterin darauf, dass es sich bei der grundsätzlich möglichen Erteilung einer Befreiung vom
Stadt: Durch Ausnahmegenehmigung würde Präzedenzfall schaffen
Durch die Genehmigung einer Ausnahme für den
Die Richterin verwies zudem darauf, dass es nach dem vorliegenden tierärztlichen Gutachten des Veterinäramtes durchaus möglich sei, das Bogi angeleint ausgeführt werde.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Ansbach/ra-online
- Kein Leinenzwang für Hunde in Parkanlage zur Lärmvermeidung
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.03.2008
[Aktenzeichen: 8 G 3693/07(3)]) - Kein uneingeschränkter Anleinzwang für Hunde
(Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 07.02.2007
[Aktenzeichen: Ss (Owi) 395/06, Ss (Owi) 188/06, Ss (Owi) 301/06])
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Dokument-Nr. 12042
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