wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 26.07.2011
3 L 43/11 -

VG Aachen: Untersagung des Verkaufs so genannter "Heatballs" zulässig

"Heatballs" sind als herkömmliche Glühlampen und nicht als Kleinheizgeräte anzusehen

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in einem gerichtlichen Eilverfahren entschieden, dass die Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Köln, mit welcher der Verkauf so genannter "Heatballs" untersagt wurde, rechtmäßig ist. Die Tatsache, dass die Glühlampen 95 % ihrer Energie als Wärme abgeben, führt nicht dazu, dass die Lampen als Kleinheizgeräte angesehen werden können.

In dem gerichtlichen Eilverfahren wendet sich ein Unternehmen gegen eine Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Köln, mit welcher der Verkauf von so genannten "Heatballs" untersagt wurde. Hintergrund ist eine EG-Verordnung vom März 2009, welche bis Ende 2012 stufenweise das Aus für herkömmliche Glühlampen bedeutet. Das Unternehmen hielt dies für ungerechtfertigt und wollte sich nach eigenen Angaben satirisch mit der EG-Verordnung auseinandersetzen, indem es in China "Heizelemente" produzieren und nach Deutschland einführen ließ. Nachdem der Zoll eine erste Tranche von "Heatballs" passieren ließ, wurde die zweite Sendung von 40.000 "Heatballs" nicht freigegeben.

Glühlampen können nicht als Heizelemente erklärt werden, um EG-Verordnung zu umgehen

Für die Bezirksregierung Köln handelt es sich bei den "Heatballs" um herkömmliche Glühlampen. Die Tatsache, dass Glühlampen 95 % ihrer Energie als Wärme abgeben, mache sie noch nicht zu Kleinheizgeräten. Die Klägerin versuche erkennbar, die EG-Verordnung zu umgehen, indem sie Glühlampen zu Heizelementen erkläre und sich dabei auf die Kunstfreiheit berufe.

Heatballs dienen wie herkömmliche Glühlampen der Beleuchtung

Das Verwaltungsgericht Aachen stellte in seiner Entscheidungsbegründung klar, dass die Heatballs Haushaltslampen im Sinne der EG-Verordnung seien. Entscheidend sei die objektive Zweckbestimmung aus Verbrauchersicht. Danach dienten Heatballs wie herkömmliche Glühlampen der Beleuchtung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12028 Dokument-Nr. 12028

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss12028

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung