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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 06.01.2017
- 1 L 6/17 -
Zulassung zur Polizeiausbildung trotz fehlender Mindestkörpergröße
Plausible Begründung für Mindestkörpergröße von 163 cm nicht gegeben
Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Eilbeschluss das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, eine Bewerberin trotz fehlender Mindestkörpergröße zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte es das Land Nordrhein-Westfalen abgelehnt, eine
VG stützt sich auf Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen
Das Verwaltungsgericht Aachen stützte sich bei seiner Entscheidung zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 23808
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