wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 31.10.2012
1 L 468/12 -

Vorzeitiger Grundstücksentzug zu Gunsten der RWE Power AG rechtswidrig

Wert des landwirtschaftlichen Besitzes muss für Entschädigungsanspruch sachgerechter ermittelt werden

Das Verwaltungsgericht Aachen hat im Eilverfahren entschieden, dass die vorzeitige Einweisung der RWE Power AG in den Besitz eines landwirtschaftlichen Grundstücks wegen nicht sachgerechter Ermittlung des Grundstückswerts rechtswidrig war.

Das Bundesberggesetz sieht vor, dass Unternehmen zur Gewinnung von Bodenschätzen gegen Entschädigung Grundstücke Dritter beanspruchen können. In eiligen Fällen kann der Besitz an dem Grundstück bereits vorzeitig dem Unternehmen eingeräumt werden.

Antragsteller hält vorzeitige Besitzeinweisung für unzulässig

Im vorliegenden Fall hatte die RWE Power AG das Grundstück des klagenden Landwirts für die Erweiterung des Braunkohletagebaus Inden nutzen wollen. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte daher der RWE den Besitz an dem Grundstück vorzeitig übertragen. Gegen diese vorzeitige Besitzeinweisung wandte sich der Antragsteller mit der Begründung, die Bezirksregierung hätte den Wert seines Grundstücks vorab gründlicher ermitteln müssen, um seinen Entschädigungsanspruch sachgerechter beziffern zu können.

Nährstoffgehalt des Grundstückbodens kann für Entschädigung von Bedeutung sein

Das Verwaltungsgericht Aachen hält die vorzeitige Besitzeinweisung derzeit für rechtswidrig, weil die Bezirksregierung Arnsberg über den Antrag des Antragstellers auf Überprüfung seines Grundstücks noch nicht entschieden habe. So hatte der Antragsteller vorgetragen, sein Grundstück weise besondere Sand- und Kiesvorkommen auf, auch sei der Nährstoffgehalt des Bodens besonders hoch. Dies könne, so das Gericht, für die Entschädigung von Bedeutung sein. Deshalb müssten diese Aspekte vor der Besitzübertragung auf die RWE Power AG näher untersucht werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bodenschatz | Entschädigung | Grundstück | Grundstücksbesitzer | Landwirtschaft

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14499 Dokument-Nr. 14499

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14499

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung