alle Urteile, veröffentlicht am 27.11.2024
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.11.2024
- 1 BvL 1/24 -
Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen laut Bundesverfassungsgericht teilweise verfassungswidrig
Ärztliche Zwangsmaßnahmen künftig auch außerhalb von Krankenhäusern möglich
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 1906 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der bis 31. Dezember 2022 geltenden Fassung (a.F.) und die wortlautidentische ab 1. Januar 2023 geltende Vorschrift des § 1832 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BGB (n.F.) teilweise mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar sind. Die ausnahmslose Vorgabe, ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus durchzuführen, ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Der Gesetzgeber ist zur Neuregelung spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 verpflichtet. Bis zu einer Neuregelung gilt das bisherige Recht fort.
Widerspricht eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff dem natürlichen Willen eines Betreuten (ärztliche Zwangsmaßnahme), kann ein Betreuer in die ärztliche Zwangsmaßnahme einwilligen. Die Einwilligung, die der Genehmigung des Betreuungsgerichts bedarf, setzt nach der bisherigen Regelung unter anderem die Durchführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus voraus.Dieser Krankenhausvorbehalt ist mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 GG unvereinbar, soweit Betreuten aufgrund der ausnahmslosen Vorgabe, ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.11.2024
- 16 U 52/23 -
Facebook darf Posts mit Fehlinformationen zur Wirksamkeit und Gefährlichkeit der Corona-Impfung löschen
Keinen Anspruch auf Wiederfreischaltung der Posts mit Fehlinformationen
Die Nutzungsbedingungen berechtigten Facebook, Beiträge mit „Falschmeldungen“ u.a. in Form von „Fehlinformation zu Impfstoffen“ zu löschen. Voraussetzung ist, dass die Informationen nach Einschätzung sachverständiger Gesundheitsbehörden oder führender Gesundheitsorganisationen falsch sind und wahrscheinlich zu einer Impfverweigerung beitragen. Sie dürfen zudem keine sachbezogene Kritik am derzeitigen Erkenntnisstand darstellen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Berufung des Klägers, mit der er die erneute Freischaltung des gelöschten Posts begehrte, zurückgewiesen.
Der Kläger postete auf der von der Beklagten betriebenen Plattform Facebook einen Beitrag zur Wirksamkeit und Gefährlichkeit von Impfstoffen gegen Covid-19-Viren. Er hatte diesen Beitrag seinen eigenen Angaben nach einem „verschwörungsideologischen Kanal“ entnommen. Die Beklagte löschte diesen Beitrag und informierte den Kläger entsprechend. Der Widerspruch des Klägers hiergegen blieb... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.07.2024
- II 31/21 -
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
Bestattungskosten sind bei der Bemessung der Erbschaftsteuer steuermindernd zu berücksichtigen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der verstorbene Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass erhöhen. Im Gegenzug sind jedoch die Kosten der Bestattung im vollen Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen.
Der Kläger und seine Schwester sind Erben ihrer verstorbenen Tante (Erblasserin). Die Erblasserin hatte eine sogenannte Sterbegeldversicherung abgeschlossen und das Bezugsrecht für die Versicherungssumme zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen zur Deckung der Kosten ihrer Bestattung abgetreten. Das Bestattungsunternehmen stellte nach dem Tod der Erblasserin für seine Leistungen insgesamt... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024
- 27 K 4656/22, 27 K 4838/22 und 27 K 4926/22 -
Teleshopping kann einen gesellschaftlichen Mehrwert haben
Gesellschaftlicher Mehrwert von Teleshopping muss erneut geprüft werden
Die Landesanstalt für Medien NRW muss neu darüber entscheiden, ob ein Teleshoppingsender in die Liste der sog. Public Value-Angebote aufgenommen wird.
Als Public Value-Angebote werden TV-Programme bezeichnet, die einen gesellschaftlichen Mehrwert bieten, indem sie in besonderem Maße einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten. Angebote, die den Status als Public Value erhalten, müssen in Benutzeroberflächen, beispielsweise auf Smart-TVs, leicht auffindbar sein.Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts... Lesen Sie mehr