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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 04.11.2024

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 25.09.2024
- 3 K 738/23.MZ -

Werbeanlagen im Außenbereich nicht zulässig

Fahrzeuganhänger mit aufgebrachter Werbung und politische Protestplakate als Werbeanlagen müssen entfernt werden

Fahrzeuganhänger mit aufgebrachter Werbung und politische Protestplakate sind als Werbeanlagen auf Grundstücken im Außenbereich grundsätzlich unzulässig und müssen daher entfernt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.

Die Klägerin ist Eigentümerin eines an zwei Gemeindestraßen angrenzenden unbebauten Grundstücks. Auf diesem - direkt am Straßenrand - steht ein (bei der Kfz-Zulassungsstelle abgemeldeter) Fahrzeuganhänger, der an drei Seiten mit Planen auf das Geschäft der Klägerin in der Nachbarstadt hinweist. Unmittelbar daneben waren zwei Protestplakate platziert, die sich gegen Vorhaben der Gemeinde richteten. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde gab der Klägerin auf, die drei Werbeanlagen zu beseitigen und drohte ihr ein Zwangsgeld an. Zur Begründung verwies sie u.a. auf § 52 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung, nach dem Werbeanlagen im Außenbereich unzulässig sind.... Lesen Sie mehr

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024
- 38 O 182/22 -

Aldi Süd muss Sonderangebote anders kennzeichnen

Preiswerbungen stellen Verstoß gegen Preis­angaben­verordnung dar

Das Landgericht Düsseldorf hat der Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. gegen Aldi Süd wegen unzulässiger Preiswerbung nach einer vorangegangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stattgegeben.

In dem von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. geführten Rechtsstreit nimmt diese die Handelskette Aldi Süd auf Unterlassung von Preiswerbung in Anspruch. Sie beanstandet unter anderem die Werbung mit einem Rabatt von 23 % für Bananen. Für diese war der Preis von € 1,69/kg am 16. Oktober 2022 auf € 1,29/kg am 17. Oktober gesenkt worden. Die Angabe "-23 %" hält die Verbraucherzentrale... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.01.2022
- 1 M 495/21 OVG -

Gelegentliches, vereinzeltes und kurzzeitiges Gebell ist in dörflich geprägten Randlangen auch in den nächtlichen Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertagen hinzunehmen

Unterbindung jeglichen Hundegebells stellt unverhältnismäßige Maßnahme dar

Das gelegentliche, vereinzelte und kurzzeitige Hundegebell ist jedenfalls in dörflich geprägten Randlagen auch in den nächtlichen Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertragen hinzunehmen. Das Unterbinden jeglichen Gebells stellt eine unverhältnismäßige Maßnahme dar. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer dörflich geprägten Randlage in Mecklenburg-Vorpommern hielt sich eine Grundstückseigentümerin drei Herdenschutzhunde. Da es aus der Nachbarschaft zu verschiedenen Beschwerden wegen des Hundegebells kam, ordnete die zuständige Behörde im Februar 2021 mit sofortiger Wirkung an, dass in den Ruhezeiten von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn-... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.07.2024
- 2-13 S 19/24 -

Zulässige Kosten­tragungs­pflicht des Wohnungseigentümers für Reinigung der Abflussrinnen auf seinem Balkon

Keine willkürliche Kostenverteilung wegen höherer Belastung durch Laubfall aufgrund Lage des Balkons

Die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft kann beschließen, dass die Kosten für die Reinigung der Abflussrinnen auf den Balkonen vom jeweiligen Wohnungseigentümer zu tragen sind. Diese Kostenverteilung ist nicht dadurch willkürlich, dass bestimmte Wohnungseigentümer aufgrund der Lage der Balkone im stärkeren Maße durch Laubfall beeinträchtigt sind als andere. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2023 erhob eine Wohnungseigentümerin vor dem Amtsgericht Wiesbaden Klage gegen einen Beschluss, welcher die Kosten für die Reinigung der Abflussrinnen der Balkone regelte. Danach sollte der jeweilige Wohnungseigentümer die Kosten der Reinigung der Abflussrinnen seiner Balkone tragen. Die Klägerin war Eigentümerin einer im 2. OG gelegenen... Lesen Sie mehr