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alle Urteile, veröffentlicht am 26.07.2019

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2019
- VIII ZR 56/18 -

Kein Zwang zur Zahlung per Lastschrift: Energieversorger müssen bei Online-Bestellung eines Stromtarifs verschiedene Bezahlmöglichkeiten anbieten

Stromtarif muss auch für Kunden ohne Girokonto erhältlich sein

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Energieversorger Verbrauchern vor der Online-Bestellung eines Stromtarifs verschiedene Bezahlmöglichkeiten anbieten müssen - darunter auch eine Zahlungsweise, die Kunden ohne Girokonto nutzen können.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) ihren Online-Stromtarif unter anderem über Vergleichsportale angeboten. Um den Tarif abzuschließen, mussten sich Verbraucher für die Bezahlung per Lastschrift entscheiden. Ohne Eingabe ihrer Kontodaten konnten sie die Bestellung nicht abschließen.Der Bundesgerichtshof schloss sich in seiner Entscheidung der Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen an, dass diese Praxis rechtswidrig ist. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibe für Energielieferungsverträge außerhalb der Grundversorgung vor, dass Haushaltskunden vor Vertragsabschluss... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 18.07.2019
- 15 W 21/19 -

Grenzen journalistischer Recherche: Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik unzulässig

Keine Anwendung der DSGVO wegen des Medienprivilegs im Rundfunk­staats­vertrag

Verdeckt erlangtes Ton- und Filmmaterial kann einen Unterlassungs­anspruch begründen, auch wenn es nicht gesendet wird. Bereits die Weitergabe an Dritte kann das allgemeine Persönlichkeits­recht verletzen und Straftatbestände erfüllen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Die Entscheidung erging im Zusammenhang mit einer Recherche für das TV-Format "Team Wallraff". Geklagt hatte ein seit früher Jugend unter einer Autismus-Störung leidender Patient einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Eine Journalistin (Beklagte zu 1) hatte sich im Auftrag der Produktionsfirma (Beklagte zu 2) mit dem Ziel einer verdeckten Recherche unter einem falschen Namen als... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.06.2018
- 13 WF 144/18 -

In Umgangs- und Sorge­rechts­verfahren wegen Kindes­wohl­gefährdung sowie Ab­änderungs­verfahren ist Tätigkeit des Gerichts nicht von Zahlung eines Vorschusses abhängig

Gericht muss von Amts wegen tätig werden

In Umgangsverfahren darf die Tätigkeit des Amtsgerichts nicht von der Zahlung eines Vorschusses gemäß § 14 Abs. 1 FamGKG abhängig gemacht werden. Zudem sind Sorge­rechts­verfahren wegen Kindes­wohl­gefährdung und daran anschließende Ab­änderungs­verfahren keine Antragsverfahren, so dass § 14 Abs. 3 FamGKG nicht greift. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einer Kindesmutter im Mai 2014 wegen einer Kindeswohlgefährdung durch das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg das Sorgerecht entzogen. Im Jahr 2017 beantragte die Kindesmutter die erneute Prüfung der Sorgerechtssache. Das Amtsgericht machte seine Tätigkeit aber von der Zahlung eines Vorschusses abhängig. Dies hielt die Kindesmutter für unzulässig... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 05.09.2017
- 4 U 682/17 -

Unzulässige Schmähkritik bei als Privatfehde zu kennzeichnenden Meinungsäußerungen auf Facebook

Begriffe wie "Kindesentfremder" und "Kinderschänder" begründen Unter­lassungs­anspruch

Sind Meinungsäußerungen auf einer Facebook-Seite in ihrer Gesamtheit als Privatfehde zu kennzeichnen, so kann eine unzulässige Schmähkritik angenommen werden. Begriffe wie "Kindesentfremder" und "Kinderschänder" begründen einen Unter­lassungs­anspruch des Betroffenen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Kindesvater wurde gerichtlich verboten, sein Sohn sehen zu dürfen. Das Kind lebte bei Pflegeeltern. Der Kindesvater kritisierte dies ab Mai 2016 heftig auf seiner Facebook-Seite. Dabei geriet insbesondere der Pflegevater ins Visier. Er wurde als "Kindesentfremder" und "Kinderschänder" bezeichnet, der "belogen, verleumdet und betrogen"... Lesen Sie mehr




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