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alle Urteile, veröffentlicht am 13.10.2015

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.03.2015
- 5 AZR 602/13 -

BAG: Formulierung "in Vollzeit beschäftigt" im Arbeitsvertrag schließt auf 40-Stunden-Woche

Längere Arbeitszeit muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich benannt werden

Heißt es in einem Arbeitsvertrag, dass ein Busfahrer "in Vollzeit beschäftigt" ist, so spricht dies dafür, dass die Arbeitszeit unter Zugrundelegung einer Fünf-Tage-Woche und eines acht Stunden Arbeitstages 40 Wochenstunden nicht übersteigt. Eine längere Arbeitszeit muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich benannt werden. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Laut seinem Arbeitsvertrag vom April 2011 war ein Busfahrer "in Vollzeit beschäftigt". Er ging aufgrund der Formulierung davon aus, eine 40-Stunden-Woche zu haben. Da der Busfahrer teilweise länger arbeitete, machte er die Vergütung der Überstunden nach zunächst erfolgloser außergerichtlicher Geltendmachung im Mai 2012 gerichtlich geltend.Während das Arbeitsgericht Dortmund die Klage abwies, gab ihr das Landesarbeitsgericht Hamm statt. Seiner Ansicht nach sei aufgrund des Arbeitsvertrags von einer 40-Stunden-Woche auszugehen gewesen. Dem Busfahrer habe daher ein Anspruch... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.10.2015
- II ZR 23/14 -

BGH bestätigt Verurteilung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zum Schadensersatz dem Grunde nach wegen Nichtnominierung des Dreispringers Charles Friedek für die Olympischen Spiele 2008 in Peking

Landgericht muss noch über die Höhe des Schadensersatz­anspruchs entscheiden

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) muss dem Ex-Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek Schadenersatz zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Über die Höhe muss das Landgericht Frankfurt entscheiden. Der DOSB hätte Friedek 2008 - wegen der unklar formulierten Statuten des Leichtathletik-Verbandes - mit zu den Olympischen Spiele nach Peking nehmen müssen.

Der Kläger, der seit dem Jahr 1997 professioneller Leichtathlet in der Disziplin Dreisprung war, fordert von dem beklagten Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), einem eingetragenen Verein, Schadensersatz, weil dieser ihn nicht als Leichtathlet für die Olympischen Sommerspiele in Peking (15. bis 24. August 2008) nominiert hat.Der beklagte Verein ist als einziger... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.07.2015
- 1 BvR 1452/13 -

Verfassungs­beschwerde zum Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden nicht zur Entscheidung angenommen

Verfassungs­beschwerde von "Bild"-Chefreporter Hans-Wilhelm Saure nicht angenommen

Ein Journalist ist beim Bundes­verfassungs­gericht mit einer Verfassungs­beschwerde zum Auskunftsrecht von Journalisten gescheitert. In der Beschwerde ging es um die Frage, ob und in welchem Umfang Bundesbehörden Informationen an die Presse herausgeben müssen. Das Bundes­verfassungs­gericht nahm die Verfassungs­beschwerde des Journalisten nicht zur Entscheidung an.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht zur Entscheidung angenommen. Dieses hatte unter anderem entschieden, dass Auskunftsansprüche gegen Bundesbehörden nicht auf die Landespressegesetze gestützt werden können. Die Kammer lässt dahinstehen, auf welcher Rechtsgrundlage solche... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 27.01.2015
- 4 Ws 472/14 (V) -

Nutzung einer E-Zigarette durch Strafgefangenen kann aufgrund Missbrauchsgefahr untersagt werden

Gesundheitsschutz rechtfertigt angesichts der ungeklärten Risiken nicht Nutzung einer E-Zigarette

Einem Strafgefangenen kann die Nutzung einer E-Zigarette im Haftraum untersagt werden, wenn die Justiz­vollzugs­anstalt konkrete Missbrauchsrisiken benennt. Der Strafgefangene kann die Zulassung der E-Zigarette nicht mit dem Hinweis auf den Gesundheitsschutz verlangen, da die gesundheitlichen Risiken durch die Nutzung einer E-Zigarette nicht geklärt sind. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2014 beantragte ein Strafgefangene bei der Justizvollzugsanstalt die Genehmigung einer E-Zigarette. Dieser Antrag wurde mit dem Hinweis auf eventuell bestehende Missbrauchsrisiken abgelehnt. Der Strafgefangene behauptete jedoch die E-Zigarette zum Abgewöhnen des Rauchens zu benötigen. Er ging daher gerichtlich gegen den Ablehnungsbescheid... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.05.2015
- XII ZR 66/13 -

BGH: Kein Recht zur Minderung der Nutzungs­entschädi­gung aufgrund Mangels nach Beendigung des Mietverhältnisses

Vermieter nicht zur Beseitigung des Mangels verpflichtet

Tritt nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Mangel auf, so führt dies nicht in entsprechender Anwendung des § 536 Abs. 1 BGB zu einer Minderung der Nutzungs­entschädi­gung. Der Vermieter ist nach Mietvertragsende grundsätzlich nicht zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2011 wurde der Mieter eines Ladenlokals rechtkräftig zur Räumung der Mietsache verurteilt. Der Mieter kam der Verurteilung zunächst nicht nach, zahlte jedoch bis Dezember 2011 eine Nutzungsentschädigung an den Vermieter. Von Januar 2012 stellte der Mieter sämtliche Zahlungen ein und begründete dies damit, dass die Mietsache mangelbehaftet... Lesen Sie mehr

Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 06.10.2015
- T-275/12 und T-276/12 -

Rat durfte Gelder des Fußballvereins "Dynamo-Minsk" nicht einfrieren

Unterstützung des Lukaschenko-Regimes durch Besitzer des Vereins nicht erwiesen

Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die Mehrzahl der Rechtsakte, mit denen der Rat die Gelder des Fußballvereins "Dynamo-Minsk" eingefroren hatte, nichtig ist. Der Rat hat nicht nachgewiesen, dass es sich bei den Besitzern dieses Vereins um Personen handelt, die das Lukaschenko-Regime unterstützen oder dessen Nutznießer sind.

Mit einem im Januar 2012 erlassenen Beschluss hat der Rat die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen von Personen eingefroren, die für schwere Verletzungen der Menschenrechte oder die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Belarus verantwortlich sind, sowie von Personen und Organisationen, die das Regime des belarussischen Präsidenten Lukaschenko unterstützen... Lesen Sie mehr




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