alle Urteile, veröffentlicht am 25.09.2011
Landgericht Köln, Beschluss vom 23.09.2011
- 33 O 553/11 -
"Scheiß RTL"-Shirt verletzt Markenrechte des RTL Original-Logos "Mein RTL"
Landgericht Köln erläßt einstweilige Verfügung gegen "Scheiß RTL"-Shirt
Das satirisch-kritische Online-Magazin Fernsehkritik-TV (http://www.fernsehkritik.tv) darf vorerst nicht mehr ein T-Shirt in seinem Online-Shop vertreiben, welches die Aufschrift "Scheiß RTL" unter Verwendung des Original-Logos von RTL trägt ("Mein RTL").
Das Landgericht Köln erließ auf Antrag eine einstweilige Verfügung gegen den Produzenten von Fernsehkritik-TV, die Alsterfilm GmbH in Hamburg sowie gegen deren Geschäftsführer Holger Kreymeier, der auch Moderator von Fernsehkritik-TV ist.RTL beruft sich auf § 14 des Markenrechts, wonach eine Verwendung eines Original-Logos nur mit Genehmigung des jeweiligen Unternehmens zulässig ist.Die Alsterfilm GmbH ist anderer Ansicht und betrachtet das T-Shirt als satirische Verballhornung des Original-Logos. Da es sich eindeutig um eine antithematische Behandlung des RTL-Logos handle, könne hier nicht davon gesprochen... Lesen Sie mehr