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alle Urteile, veröffentlicht am 13.08.2011

Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2011
- 14c O 194/11 -

Streit um Tablet Galaxy Tab 10.1: Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen Samsung

Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen den Firmen Apple und Samsung

Samsung darf das Tablet Galaxy Tab 10.1 nicht mehr in der Europäischen Union mit Ausnahme der Niederlande vertreiben. Die Firma Apple Inc. erwirkte eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Firmen Samsung Electronics GmbH und Samsung Electronics Co. Ltd.

In dieser einstweiligen Verfügung wird den Verfügungsbeklagten (die Firmen Samsung Electronics GmbH und Samsung Electronics Co. Ltd.) untersagt, das Produkt „Samsung Galaxy Tab 10.1“ in der Europäischen Union – hinsichtlich der Samsung Electronics Co. Ltd. jedoch mit Ausnahme der Niederlande – zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen.Grundlage der Entscheidung der Kammer war ein Antrag der Firma Apple Inc. vom 04.08.2011, in dem diese sich auf ein zu ihren Gunsten eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster sowie hilfsweise auf wettbewerbsrechtliche... Lesen Sie mehr




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