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alle Urteile, veröffentlicht am 21.07.2010

Landgericht Ravensburg, Urteil vom 06.09.2001
- 4 S 127/01 -

Illegale Cannabisplantage: Cannabispflanzen als Kündigungsgrund für Wohnungs­miet­verhältnis

Schwerwiegende Vertragsverletzung

Mieter, die im großen Stil Cannabis in der Wohnung oder auf dem Balkon anpflanzen, riskieren die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Ravensburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt ein Wohnungsmieter im November 2000 eine fristlose Kündigung, da er auf seinem Balkon 14 Cannabis-Pflanzen großzog, was ca. 1.041 Konsumeinheiten entspricht. Der Mieter wehrte sich gegen die Kündigung mit dem Hinweis, dass er nur Hobbygärtner sei und praktisch alles Grüne in irgendeiner Art und Weise anpflanze. Der Vermieter erhob schließlich Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Das Amtsgericht Tettnang wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Vermieters.Das Landgericht Ravensburg entschied zu Gunsten des Vermieters und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.03.2010
- VIII R 20/08 -

Anfallende Darlehenszinsen nach Verkauf einer Kapitalbeteiligung können als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden

BFH zum nachträglichen Abzug von Schuldzinsen

Der Abzug von Schuldzinsen, die nach der Veräußerung einer so genannten wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, weil der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht, ist zulässig. Dies entschied der Bundesfinanzhof und änderte damit seine bisherige Rechtsprechung.

Derartige nachträgliche Schuldzinsen waren nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs insbesondere bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie den Einkünften aus Kapitalvermögen einheitlich nicht als nachträgliche Werbungskosten abziehbar. Grund für diese Rechtsprechung war, dass ein Gewinn aus der Veräußerung der Einkunftsquelle bei den Einkünften aus Vermietung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 07.07.2010
- 1 L 656/10.KO -

Wasserleitung der Stadtwerke darf vorerst in Privatgrundstück verbleiben

Entfernung der Wasserleitung könnte zur Gefährdung der Trinkwasserversorgung für Teilbereiche des Stadtgebiets führen

Der Eigentümer eines Grundstücks kann dazu verpflichtet sein, eine Wasserleitung der Stadtwerke, die in seinem Grundstück verläuft, zu dulden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks im Außenbereich der Stadt Mayen. Über dieses verläuft unterirdisch seit etwa 30 Jahren eine Wasserleitung der Stadtwerke Mayen. Nachdem zwischen dem Antragsteller auf der einen Seite und der Stadt und den Stadtwerken auf der anderen Seite Streit darüber entstanden war, ob letztere nunmehr... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Dortmund, Gerichtsbescheid vom 13.07.2010
- S 26 R 309/09 -

Kostenerstattung für Gleitsichtbrille nur bei ausschließlicher Nutzung zur Teilhabe am Arbeitsleben möglich

Keine Kostenübernahme bei Nutzung der Sehhilfe auch im privaten Bereich

Die Deutsche Rentenversicherung ist nicht dazu verpflichtet, die Kosten einer Gleitsichtbrille im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erstatten, wenn der Versicherte die Sehhilfe nicht nur für berufliche Tätigkeiten, sondern auch im privaten Lebensbereich benötigt. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein arbeitsloser Industriekaufmann aus Iserlohn, der von der Deutschen Rentenversicherung Bund die Übernahme der Kosten für die Anschaffung einer Gleitsichtbrille verlangte. Zur Begründung hatte er geltend gemacht, seine Sehbehinderung hindere ihn daran, ohne große Anstrengungen zu lesen und einen Arbeitsplatz zu finden. Mit der Brille wolle er... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15.07.2010
- 1 OJs 2/10 (1 Ws 267/10) und 1 OJs 3/10 (1 Ws 268/10) -

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht bestätigt Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in so genannten „Altfällen“

Sicherungsverwahrung darf unter Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht rückwirkend verlängert werden

Die Sicherungsverwahrung nach Ablauf von mehr als 10 Jahren ist unter Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur nachträglichen Sicherungsverwahrung für Straftäter für erledigt zu erklären. Dies entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein.

In dem einen der zugrunde liegenden Fälle hatte das Landgericht Lübeck den Untergebrachten im Jahre 1994 wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Strafe aus dem Urteil hat der Untergebrachte bis Mai 1999 vollständig... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.07.2010
- 1 BvR 2556/09 -

Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf "Hartz IV-Leistungen" erfolglos

BAföG-Leistungen dürfen als bedarfsminderndes Einkommen berücksichtigt werden

Bezieht ein Auszubildender neben Hartz IV-Leistungen auch BAföG-Leistungen, dürfen diese auf die Hartz IV-Bezüge angerechnet werden. BAföG darf grundsätzlich als bedarfsminderndes Einkommen berücksichtigt werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und nahm eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.

Die Beschwerdeführerin absolvierte eine dreijährige Ausbildung in einer privaten Berufsfachschule und hatte monatliche Schulgebühren zu entrichten. Sie bezog in dieser Zeit Leistungen nach dem so genannten „Hartz-IV-Gesetz“ (SGB II), wobei der Leistungsträger die der Beschwerdeführerin ebenfalls gewährten Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als bedarfsminderndes ... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.07.2010
- BVerwG 6 C 22.09 -

Offene Beobachtung eines Parlaments­abgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtmäßig

Beobachtung Bodo Ramelows war verhältnismäßig und angemessen

Ein Parlaments­abgeordneter muss die Erhebung von Informationen über seine Tätigkeit in der Partei sowie über seine Abgeordneten­tätigkeit durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hinnehmen. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Bodo Ramelow, der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ist Mitglied der Partei DIE LINKE und gehörte dem 16. Deutschen Bundestag als Abgeordneter an. Inzwischen ist er Mitglied des Thüringer Landtages geworden, wo er der Fraktion DIE LINKE vorsitzt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhebt Informationen über die Tätigkeit des Klägers in der Partei DIE LINKE sowie über seine... Lesen Sie mehr




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