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alle Urteile, veröffentlicht am 13.07.2010

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 15.06.2010
- A 6 K 3896/08 -

Asylrecht einer Afghanin darf bei drohender geschlechtsspezifischer Verfolgung nicht widerrufen werden

Frauen mit „westlichem“ Lebensstil im Heimatland weiterhin bedroht

Droht einer als „westlich“ geprägten Frau immer noch geschlechtsspezifische Verfolgung durch die (die Mudjaheddin ablösenden) Taliban oder sonstige konservativ - islamische Kräfte in ihrem Heimatland, darf eine Asylanerkennung nicht widerrufen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Im zugrunde liegenden Fall reiste die 37 Jahre alte, in Kabul geborene Klägerin 1992 nach Deutschland ein, war mit einem inzwischen verstorbenen afghanischen Staatsangehörigen verheiratet und hat von diesem drei Kinder. Seit 1993 ist sie anerkannte Asylberechtigte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrief im Oktober 2008 ihre Anerkennung als Asylberechtigte, weil die Mudjaheddin ihre Macht in Afghanistan verloren hätten und seitens der neuen afghanischen Regierung eine Verfolgung der Klägerin in asylerheblicher Weise nicht zu erwarten sei.Mit ihrer hiergegen erhobenen Klage machte die Klägerin geltend, in Afghanistan... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.02.2010
- 9 SO 6/08 -

Umzug unvermeidbar – Sozialamt muss Miete doppelt zahlen

Aufwendungen für alte Wohnung müssen durch Hilfeempfänger so gering wie möglich gehalten werden

Sozialhilfeempfänger können ausnahmsweise den Ersatz doppelter Mietaufwendungen verlangen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen aus ihrer bisherigen Wohnung ausziehen müssen und die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfrist deswegen nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden können. Der Sozialhilfeträger muss die Unterkunftskosten für die alte Wohnung neben den Kosten für die neue Unterkunft übernehmen. Der Empfänger müsse aber alles ihm Mögliche und Zumutbare getan haben, um die Aufwendungen für die frühere Wohnung - insbesondere durch die Suche nach einem Nachmieter - so gering wie möglich zu halten. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine seinerzeit 90-jährige schwer- und gehbehinderte Frau aus Herzogenrath im 2. Stock eines Hauses ohne Aufzug gelebt, bis sie sich wegen Gebrechlichkeit und Dauerschmerzen in stationäre medizinische Behandlung begab. Nach einem dreiwöchigen Krankenhausaufenthalt und anschließender einmonatiger stationärer Kurzzeitpflege stellte sich ein höherer Pflegebedarf... Lesen Sie mehr

Landgericht Gießen, Urteil vom 31.05.2001
- 4 O 585/00 -

Sommerhitze und gekipptes Fenster: Auch bei Einbruchgsgefahr, lüften muss sein

Fenster in Kippstellung

Bei hohen Temperaturen darf schon mal ein Fenster in Kippstellung zum Lüften stehen, wie eine Urteil des Landgerichts Gießen zeigt.

Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall ließ eine Wohnungsinhaberin ihr von der Straße nicht einsehbares Wohnzimmerfenster wegen hoher Temperaturen über Nacht zum Lüften in Kippstellung. Die Bewohnerin war die ganze Nacht zu Hause. Sie hielt sich im Schlafzimmer auf. Das Fenster befand sich neben der Terrassentür. Durch das Fenster wurde in der Nacht eingebrochen.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 01.07.2010
- 4 K 1753/08 -

Anlegen der Dienstuniform gehört zur Dienstzeit eines Polizisten

Pflicht zum Anlegen der Uniform außerhalb der Dienstzeit stellt ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Vergleich zu im Innendienst befindlichen Beamten dar

Das An- und Ablegen der Dienstuniform eines Polizisten zu Arbeitsbeginn bzw. nach Schichtende sind so genannten Rüst- bzw. Abrüstzeiten, die zur Dienstzeit gehören. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist als Polizeibeamter im Wach- und Wechseldienst bei einer Polizeiwache in Münster tätig. Anfang 2008 beantragte er, die so genannten Rüst- beziehungsweise Abrüstzeiten vor Schichtbeginn und nach Schichtende (unter anderem für das An- und Ablegen der Dienstuniform) als Dienstzeit anzuerkennen. Dies lehnte der Polizeipräsident Münster im Wesentlichen... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 13.07.2010
- B 8 SO 14/09 R -

BSG: Keine vorbeugende Schuldnerberatung zur Verhinderung des Eintritts von Bedürftigkeit für Erwerbstätige

Erwerbsfähiger muss auf eigene Kosten präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Hilfebedüftigkeit und Verlust der Erwerbstätigkeit ergreifen

Ein Nichhilfebedüftiger hat keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung für eine vorbeugende Schuldnerberatung durch den Sozialhilfeträger. Viel mehr könne erwartet werden, dass er auf eigene Kosten präventive Maßnahmen ergreift, um den Eintritt von Hilfebedürftigkeit zu vermeiden und seine Erwerbstätigkeit beizubehalten. Dies entschied das Bundessozialgericht.

Die erwerbstätige Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte im Jahr 2005 ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von über 1.400,- Euro. Wegen Überschuldung nahm sie Schuldnerberatung des beigeladenen Caritas-Verbandes in Anspruch; der Sozialhilfeträger hat die Übernahme der dafür angefallenen Kosten abgelehnt, weil die Klägerin als Erwerbsfähige keinen Anspruch hierauf nach §§... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lübeck, Urteil vom 05.11.2007
- 21 C 1668/07 -

Wartungskosten für Rauchmelder sind als Betriebskosten umlagefähig

Kosten der Überprüfung von Rauchmeldern stellen sonstige Betriebskosten i.S. des § 2 Nr.17 BetrKV dar

Vermieter dürfen die Kosten für die Wartung von Rauchmeldern in Mietwohnungen als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Dies hat das Amtsgericht Lübeck entschieden.

Das Amtsgericht Lübeck hat als erstes Gericht in Deutschland für Recht erkannt, dass für die Wartungskosten von Rauchwarnmeldern in Mietwohnungen die Umlage auf die Betriebskosten zulässig ist. Dies gilt auch ohne eine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung.Der erstmalige Einbau von Rauchwarnmeldern sei als Modernisierungsmaßnahme anzusehen. In der dadurch... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.07.2010
- VIII ZR 129/09 und VIII ZR 291/09 -

BGH: Sonnabende sind bei der Frist zur Zahlung der Miete nicht als Werktage anzusehen

Mietern muss Karenzzeit von drei Werktagen ungehindert zur Verfügung stehen

Bei der Frist zur Zahlung der Miete bis zum dritten Werktag eines jeden Monats ist der Sonnabend nicht mitzuzählen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

In den zugrunde liegenden Streitfällen wurde vertraglich vereinbart, dass die Miete – ebenso wie seit dem 1. September 2001 in § 556 b Abs. 1 BGB* geregelt – im Voraus spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats zu zahlen ist. In dem einen Fall (VIII ZR 291/09) wurde der Mietvertrag mit der entsprechenden Klausel bereits im Jahre 1978 abgeschlossen. In dem anderen Fall (VIII ZR... Lesen Sie mehr



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