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alle Urteile, veröffentlicht am 06.07.2009

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.05.2009
- 1 BvR 1731/05 -

BverfG: Mehrheitlich von öffentlicher Hand beherrschtes Stromversorgungsunternehmen kann sich nicht auf materielle Grundrechte berufen

Verfassungsbeschwerden gegen kartellrechtliche Verfahren abgewiesen

Ein mehrheitlich von der öffentlichen Hand beherrschtes Stromversorgungsunternehmen in Privatrechtsform kann sich nicht auf die materiellen Grundrechte berufen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.

Die Beschwerdeführerin zu 1) betreibt das in ihrem Eigentum stehende Stromversorgungsnetz auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main, der Beschwerdeführerin zu 2). In einem kartellrechtlichen Verfahren wurde der Beschwerdeführerin zu 1) aufgegeben, mehreren Arealnetzbetreibern in bestimmtem Umfang den Zugang zu ihrem Mittelspannungsnetz zu gewähren. Die von der Beschwerdeführerin zu 1) eingelegten Rechtsmittel gegen diese Entscheidung blieben ohne Erfolg. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde begehrt die Beschwerdeführerin zu 1) die Aufhebung dieser Entscheidung. Während des laufenden Beschwerdeverfahrens vor dem Oberlandesgericht beantragte... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.06.2009
- L 3 U 249/08 -

LSG Hessen: Betriebliche Motivationsveranstaltungen sind nicht gesetzlich unfallversichert

Kein Versicherungsschutz für Arbeitnehmer bei Canyoning-Unfall

Wird im Rahmen eines Teammeetings die Teilnahme an einer Canyoning-Tour angeboten, so ist diese weder als Betriebssport noch als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gesetzlich unfallversichert. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Eine Abteilungsleiterin eines in Frankfurt ansässigen Wirtschaftsprüfungsunternehmens verletzte sich beim Abseilen auf einer Canyoning-Tour am Auge. Die 42-jährige Frau aus Wiesbaden hatte ihre Mitarbeiter zum Dank für die erfolgreiche Arbeit zu einer betrieblichen Motivationsveranstaltung ins Allgäu eingeladen. Neben Fachbeiträgen und Informationen über die Entwicklung der Abteilung... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.04.2009
- VI R 55/07 -

Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Veranstaltung mit gesellschaftlichen und betrieblichen Elementen können zu Arbeitslohn führen

Sachaufwendungen für Arbeitnehmer dürfen Freigrenze nicht überschreiten

Eine Veranstaltung des Arbeitgebers, die betriebliche und gesellschaftliche Bestandteile enthält, ist in Bezug auf den gesellschaftlichen Teil als Lohnzuwendung zu behandeln, wenn die Aufwendungen des Arbeitgebers insgesamt mehr als 100 € je Arbeitnehmer betragen haben. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Steuerpflichtiger Arbeitslohn ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Arbeitnehmer Einnahmen zufließen, die "für" eine Arbeitsverhältnis gewährt werden (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes). Das bedeutet, dass ein dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zugewendeter Vorteil Entlohnungscharakter haben muss, um als Arbeitslohn angesehen zu werden. Der Entlohnungscharakter fehlt... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 17.06.2009
- 1 K 2770/08 -

VG Arnsberg: Kein Modellflug im Landschaftsschutzgebiet

Emissionsträchtige Freizeitaktivitäten in einem Gebiet störend, das der "stillen Erholung" dienen soll

Modellhubschrauber dürfen auf einer ehemaligen Raketenstellung der Bundeswehr, die Teil eines Landschaftsschutzgebiets ist (hier in Finnentrop), nicht starten. Dem Verein von Modellfliegern wurde die notwendige landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigung nicht erteilt, da der Fluglärm auch in weiter Entfernung hörbar sei und somit für Besucher des Schutzgebietes als störend empfunden werden könne. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden.

In den Entscheidungsgründen führte die Kammer aus: Das in der Landschaftsschutzverordnung enthaltene ausdrückliche Verbot, im geschützten Gebiet Modellsport zu betreiben, sei rechtswirksam. Dass man das frühere Militärgelände in das Schutzgebiet einbezogen habe, sei trotz des weitgehend unveränderten baulichen Zustandes nicht zu beanstanden. Eine inselförmige Ausklammerung des Geländes... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 29.06.2009
- 13 O 717/08 -

Motorrad bei Probefahrt entwendet: Teilkasko muss nicht zahlen

Kein Versicherungsschutz, wenn Entwendung durch eigene Unvorsichtigkeit ermöglicht wird

Wenn ein Verkäufer einem Kaufinteressenten ein Kraftfahrzeug zur Probefahrt anvertraut und der Kaufinteressent das Fahrzeug nach der Testfahrt nicht zurückbringt, hat der Eigentümer die Entwendung durch eigene Unvorsichtigkeit ermöglicht und erhält von seiner Kaskoversicherung keinen Ersatz. Die entschied das Landgericht Coburg.

Im zugrundeliegenden Fall wollte der Kläger ein Motorrad verkaufen. Als ein ihm namentlich nicht bekannter Kaufinteressent erschien, vertraute er ihm das Zweirad zur Probefahrt an. Bedauerlicherweise war das einzige, was zurückkam, eine SMS, mit der der "Käufer" dem Kläger mitteilte, dass das Motorrad nun gestohlen sei. Der so Getäuschte wollte sich bei seiner Teilkasko schadlos halten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 15.09.1998
- 212 C 124/98 -

Mieter darf Sichtschutz an der Balkonbrüstung anbringen

Fassade darf nicht verunstaltet werden

Mieter dürfen an ihrem Balkongeländer einen Sichtschutz bis zur Höhe des Handlaufs anbringen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Mieterin an ihrem Balkon eine Bastverkleidung als Sichtschutz angebracht. Dies missfiel dem Vermieter und der verlangte die Entfernung.Das Amtsgericht Köln gab der Mieterin Recht. Die Anbringung der Bastverkleidung bis zur Höhe der Balkonbrüstung und auf der Innenseite des Balkons stelle keinen vertragswidrigen Gebrauch der... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.2009
- 3 Sa 74/09 -

Kündigung im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall ist nicht grundsätzlich treuwidrig

LAG Kiel zu Kündigungen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes - Treu und Glauben

Eine Kündigung ist nicht deshalb treuwidrig, weil sie im Zusammenhang mit einem möglichen Arbeitsunfall ausgesprochen wurde. Dies hat das Landesarbeitsgericht Kiel entschieden.

Im zugrundeliegenden Fall wehrte sich ein Mann (Kläger) gegen seine Kündigung. Er war aufgrund eines mündlichen Arbeitsvertrages seit dem 17.09.2008 als Gerüstbauhelfer bei einer Firma (Beklagte) beschäftigt, die Subunternehmer auf einer Baustelle war. Am Freitag, den 17.10.2008 stieß der Mann auf der Baustelle mit seinem Knie gegen einen Eisenriegel. Wie es zu diesem "Arbeitsunfall"... Lesen Sie mehr




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