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alle Urteile, veröffentlicht am 14.03.2009

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11.02.2009
- 20 CS 08.3419 -

Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit ist vorerst rechtmäßig

Blauzungenkrankheit verbreitet sich schnell

Die Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren für rechtmäßig befunden.

Seit 2008 wird in Deutschland gegen die sog. Blauzungenkrankheit, eine durch Insekten übertragene Tierkrankheit geimpft, die insbesondere bei Rindern, Schafen und Ziegen auftritt und tödlich verlaufen kann. Die Impfstoffe sind zwar noch nicht vom Friedrich-Löffler-Institut oder Paul-Ehrlich-Institut zugelassen, aber in Anbetracht der Ansteckungsgefahr vom Bundeslandwirtschaftsministerium durch Rechtsverordnung vorläufig erlaubt. Einige Tierhalter haben allerdings Bedenken, ihre Tiere impfen zu lassen. Ihrer Ansicht nach ist weder ein bestimmtes Virus als Erreger der Blauzungenkrankheit nachgewiesen, noch die Wirksamkeit und Unschädlichkeit der... Lesen Sie mehr