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Dienstag, 19. März 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 07.12.2006

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 02.11.2006
- 1 K 857/06.KO -

Schlosskapelle muss von Zwischendecke beseitigt werden

Denkmalschutzrechtliche Anordnung rechtmäßig

Wenn der Eigentümer einer denkmalgeschützten Kapelle ohne behördliche Genehmigung eine Zwischendecke mit Fußbodenheizung in das Gebäude einbauen lässt, so muss er den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Eine Zwischendecke in der Schlosskapelle des Schlosses Liebig (Niederburg) in Kobern-Gondorf muss beseitigt werden. Die Niederburg wurde 1255 bis 1272 als vier- bis fünfgeschossiger Wehrbau gegründet und vor allem im 19. Jahrhundert aus- und umgebaut. Die Schlosskapelle wurde 1892 errichtet. Die Kläger hatten 1990 das Schlossareal in Gondorf erworben, das zur Denkmalzone „Niederburg” gehört. Eigentümer ist derzeit ein Verwandter der Kläger. Im Jahr 1993 ließen die Kläger eine Zwischendecke mit Fußbodenheizung in die Kapelle einziehen. 2001 gab der Landkreis Mayen-Koblenz den Klägern auf, diese Decke zu beseitigen und den alten Zustand der Kapelle... Lesen Sie mehr

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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 13.10.2006
- 12 S 779/04 -

Kein Schadensersatzanspruch gegen Brunnenbauer

Austrocknung des Brunnen muss nicht vorausgesehen werden

Im Herbst 1999 bohrte der aus Bersenbrück stammenden Beklagte im Auftrag der Klägerin auf deren Grundstück in Bramsche-Hesepe einen 22 m tiefen Brunnen. Ende 2003 fiel der Brunnen trocken. Die Klägerin forderte den Beklagten deshalb zur Mängelbeseitigung auf, was der Beklagte ablehnte. Die Klägerin ließ darauf hin wenige Meter neben dem ersten Brunnen einen neueren, tieferen Brunnen bohren, der bis heute Wasser führt.

Die Kosten für die Erstellung dieses neuen Brunnens in Höhe von gut 4.900,- € hat die Klägerin mit der Klage geltend gemacht. Sie hat behauptet, die vom Beklagten für den Brunnenbau ausgewählte Stelle sei ungeeignet gewesen. Der Beklagte vertritt dagegen die Auffassung, der Brunnen führe deshalb kein Wasser mehr, weil sich der Grundwasserstand im Laufe der Jahre verändert habe. Das... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 20.09.2006
- S 2 AS 81/05 -

Arbeitslosengeld II kann nicht rückwirkend bewilligt werden

Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend

Arbeitslosengeld II kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Das hat das Sozialgericht Koblenz entschieden.

Im Fall stellte ein Mann am 02.03.2005 einen Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld II. Die Behörde bewilligte mit Bescheid vom 17.03.2005 den Antrag auf Zahlung von ALG II ab dem 02.03.2005. Gegen diesen Bescheid erhob der Mann Widerspruch, in welchem er Arbeitslosengeld II ab den 01.01.2005 verlangte. Seine Begründung: Er habe seinen Antrag so spät gestellt, weil die Bundesagentur... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 07.12.2006
- B 3 KR 11/06 R -

Tangolehrerin ist keine Künstlerin

Künstlersozialkasse verweigert zu Recht Aufnahme in Sozialversicherung

Eine Tanzlehrerin für Argentinischen Tango ist nicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Die Klägerin betreibt seit dem Jahre 2001 eine Tanzschule für Argentinischen Tango (Tango Argentino). Von dieser ursprünglichen Form des Tango zu unterscheiden ist der zu den Standardtänzen gehörende Tango (auch englischer Tango genannt), der in herkömmlichen Tanzschulen gelehrt wird. Die beklagte Künstlersozialkasse hat die Feststellung der Versicherungspflicht der Klägerin nach dem... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.12.2006
- 12 U 91/05 -

VBL-Zusatzversorgung: Startgutschriften für rentenahe Versicherte sind wirksam

In mehreren Einzelfällen hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die von der beklagten Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erteilten Startgutschriften für rentennahe Pflichtversicherte bestätigt.

Die VBL ist die größte Zusatzversorgungseinrichtung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Sie hat zum Ablauf des 31.12.2001 ihr Versorgungssystem umgestellt von einer an der Beamtenversorgung orientierten Gesamtversorgung auf ein auf die Verzinsung von Beiträgen ausgerichtetes Punktemodell. Mit den Startgutschriften wurden die von den Versicherten im bisherigen System bis zum... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 07.12.2006
- 13 K 4947/05  -

Einsichtsrecht von Greenpeace in Tierversuchsstudie bestätigt

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass Greenpeace berechtigt war, eine Tierversuchsstudie, die die Firma Monsanto Europe (Brüssel) im Rahmen eines Zulassungsverfahrens nach dem Gentechnikgesetz dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelrecht (Bundesamt) vorgelegt hat, einzusehen.

Die Firma Monsanto begehrte im Frühjahr 2005 eine Genehmigung nach dem Gentechnikgesetz zur Einfuhr von genverändertem Mais aus den USA. Hierzu legte sie zum Nachweis der medizinischen Unbedenklichkeit dem Bundesamt eine Rattenfütterungsstudie vor, die Greenpeace - gestützt auf das Umweltinformationsgesetz - einsehen wollte. Nachdem das Bundesamt die Fa. Monsanto im März 2005 darüber... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.12.2006
- 2 AZR 182/06 -

Präventions­verfahren für schwerbehinderte Beschäftigte nicht zwingend notwendig

Kündigung aufgrund schwerer Pflichtverletzung wirksam

Auch die Kündigung eines Schwerbehinderten, der ohne so genanntes Präventions­verfahren gekündigt worden ist, kann wirksam sein. Das hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden. Steht die Pflichtverletzung in keinem Zusammenhang mit der Behinderung und verspricht das Verfahren von vornherein keinen Erfolg, so braucht es nicht durchgeführt zu werden.

Im dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war dem mit einem Grad von 70 schwerbehinderten Kläger ordentlich gekündigt worden, weil er sich an mehreren Tagen hintereinander jeweils ca. 2 Stunden vor Ende der bezahlten Arbeitszeit von der Arbeitsstelle entfernt hatte. Der Kläger berief sich ua. darauf, die Kündigung sei unwirksam, weil die Beklagte das in § 84 Abs. 1 SGB IX vorgeschriebene... Lesen Sie mehr




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