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alle Urteile, veröffentlicht am 28.11.2005

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 18.10.2005
- S 31 SO 10/05 -

Mittagessen in Behindertenwerkstatt mindert nicht den Sozialhilfebedarf

Stadtverwaltungen dürfen Grundsicherungsleistungen nicht kürzen, wenn der Leistungsbezieher in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfB) ein kostenloses Mittagessen erhält.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines 20-jährigen behinderten Mannes aus Unna, der im Haushalt seiner Eltern lebt und in einer WfB beschäftigt ist. Die Stadt Unna kürzte dem Behinderten im November 2004 die monatliche Grundsicherungsleistung um 45,- Euro auf 232,23 Euro, weil er in der WfB ein kostenloses Mittagessen erhalte. Die Minderung des Regelsatzes sei zulässig, wenn ein Teil des Bedarfs anderweitig gedeckt werde.Das Sozialgericht Dortmund hat der hiergegen erhobenen Klage stattgegeben. Die Stadt Unna rechne zu Unrecht auf die Grundsicherungsleistungen einen Betrag für das Mittagessen an. Für eine individuelle... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 02.11.2005
- 5 E 1238/04 und 5 E 2631/04 -

Rückforderung von BAföG rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Kassel hat Klagen gegen die Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - abgewiesen. Das Studentenwerk in Kassel als Bewilligungsbehörde für Leistungen nach dem BAföG hat von den Klägern 19.454,86 € bzw. 6741,57 € an zu Unrecht bezahlten BAföG-Leistungen zurück gefordert, wogegen die Kläger beim Verwaltungsgericht geklagt haben.

Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Hess. Ministeriums für Bildung und Kunst wurde im Jahr 2001 von den Finanzbehörden Datenabgleiche bezogen auf BAföG -Empfänger durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass u.a. auch die Kläger Freistellungsaufträge für Zinserträge aus Kapitalanlagen in Höhe von ca. 800 DM bzw. 1300 DM erteilt hatten, ohne jedoch... Lesen Sie mehr

Landgericht Braunschweig, Beschluss vom 11.11.2005
- 50 StVK 735/05 -

Elektrische Geräte in Hafträumen: Kosten für die Überprüfung hat der Gefangene zu zahlen

Ein Verurteilter wollte zehn elektrische Geräte, u.a. Fernseher, Play Station, Musikanlage, Radio und DVD-Player in seinen Haftraum mitnehmen. Die Justizvollzugsanstalt macht dies - sofern nicht die Geräte auf Vermittlung der Anstalt besorgt werden - von einer externen Überprüfung abhängig.

Diese Kosten (im konkreten Fall 82,50 EUR) sind vom Gefangenen zu tragen. Hiergegen wehrte sich der Verurteilte vergeblich: Nach § 70 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) haben Gefangene in angemessenem Umfang ein Recht auf Bücher und Gegenstände zur Fortbildung oder zur Freizeitbeschäftigung. Der Besitz solcher Gegenstände kann aber nach § 70 Abs. 2 StVollzG untersagt werden, wenn... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.11.2005
- 2 StR 272/05 -

Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

Der Bundesgerichtshof hat die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben. Dass die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht begründet hatte, was der Senat aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit als Zulässigkeitsvoraussetzung für erforderlich hält, hat der Senat hier ausnahmsweise hingenommen, weil das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung erst am 29. Juli 2004 in Kraft getreten ist. Die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung hatte jedoch keinen Bestand, weil die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegend nicht erfüllt sind.

Das Landgericht Gera hatte mit Urteil vom 4. Februar 2005 gegen den Beschwerdeführer nachträglich die Sicherungsverwahrung angeordnet. Hiergegen wendete sich der Beschwerdeführer mit seiner Revision. Der Beschwerdeführer hatte bis zum 28. September 2004 (u. a.) eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten wegen schweren Raubes ("Anlasstat") verbüßt. Bereits in dem seinerzeitigen... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Beschluss vom 26.10.2005
- 32 S 97/05 -

Zur Rückabwicklung von im Internet gekaufter Waren, die Mängel aufweisen

Das world wide web hat das Leben des Einzelnen stärker verändert, als fast jede Erfindung zuvor. Wer will, erledigt sämtliche Besorgungen von zu Hause aus, ohne einen Fuß vor die Tür setzen zu müssen. So kann man beispielsweise bequem via Internet alle möglichen Dinge erwerben. Allerdings handelt es sich nicht um einen rechtsfreien Raum. Auch die online angebotenen Gegenstände müssen fehlerfrei sein. Sonst sieht sich der virtuelle Verkäufer Mängelansprüchen des Käufers ausgesetzt.

Dies zeigt ein nunmehr vom Amtsgericht und Landgericht Coburg entschiedener Fall. Beide Gerichte verurteilten eine über das Internet Möbel anbietende Firma dem Erwerber den Kaufpreis von knapp 800 € zurückzuerstatten und die erworbenen Einrichtungsgegenstände zurückzunehmen. Die Möbelstücke waren nämlich nach Auffassung der Richter mangelhaft.Der spätere Kläger benötigte... Lesen Sie mehr