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alle Urteile, veröffentlicht am 02.11.2005

Landgericht Coburg, Urteil vom 25.05.2005
- 13 O 624/04 -

Zur Einstandspflicht des Haft- und Kaskoversicherers, wenn ein Versicherungsnehmer Fragen in der Schadensanzeige unbeantwortet lässt

Ein fast verhängnisvolles Schweigen

Ehrlichkeit ist oberstes Prinzip im Versicherungsrecht. Eine Lüge und der Versicherungsschutz ist meistens dahin - und oft auch viel Geld. Anders kann es aber sein, wenn der Versicherte Fragen in einer Schadensanzeige offen lässt. Dies muss dann nicht unbedingt dazu führen, dass die Versicherung leistungsfrei wird.

Ein vom Landgericht Coburg vor kurzem entschiedener Fall verdeutlicht das. Das Gericht verurteilte einen Haftpflicht- und Kaskoversicherer, Versicherungsschutz für einen Schadensfall zu gewähren. Ein Angehöriger der Versicherungsnehmerin hatte einen Verkehrsunfall, bei dem Fremd- und Eigenschaden von knapp 17.000 € entstand, schuldhaft verursacht. Die Richter bejahten die Einstandspflicht der Versicherung, obwohl die Versicherte im Anzeigeformular auf die Frage nach der Unfallursache nicht geantwortet hatte.Hilfsbereitschaft kann manchmal unangenehme Folgen nach sich ziehen. Der Neffe der Versicherungsnehmerin (und späteren Klägerin)... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Gerichtsbescheid vom 25.07.2003
- 6 K 2506/98 -

Kein Anspruch auf Sozialhilfe bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat die Klage eines gelernten Fleischers auf Sozialhilfe abgewiesen, weil dieser sich geweigert hatte, eine ihm zumutbare Arbeit im Bereich der Grünanlagenpflege anzunehmen.

Unzumutbar - so die Begründung der Kammer - sei eine Arbeit oder Arbeitsgelegenheit lediglich dann, wenn der Antragsteller hierzu körperlich oder geistig nicht in der Lage sei, wenn ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit wesentlich erschwert würde oder wenn sonst ein wichtiger Grund entgegenstehe. Eine Arbeit sei insbesondere nicht allein deshalb unzumutbar, weil sie... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2004
- XII ZR 71/01 -

Beweislast: Vermieter müssen durch Mieter verursachte Schäden am Wohnraum beweisen

Streit um Wasserschaden

Ein Mieter darf seine Mietwohnung nicht fristlos gemäß § 543 BGB kündigen, wenn er selbst für den Mangel verantwortlich ist. Ist die Schadensursache zwischen dem Mieter und dem Vermieter strittig, trägt zuerst der Vermieter die Beweislast dafür, dass sie aus dem Obhutsbereich des Mieters stammt. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.

Im Fall hatte ein Arzt Gewerberäume zum Betrieb einer Arztpraxis gemietet. Durch einen Wasserschaden entstanden erhebliche Schäden (Schimmelbildungen). Mieter und Vermieter stritten darum, welche Ursache der Wasserschaden habe. Der Mieter minderte die Miete und kündigte das Mietverhältnis fristlos.Der BGH urteilte, dass der Mieter nicht zur Mietminderung oder zur außerordentlichen... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 12.10.2005
- S 23 (24) KN 239/04 U -

Stichtag für Berufskrankheit der Bergleute rechtmäßig

Leiden Bergleute an einer chronischen Bronchitis, kann dies nur dann als Berufskrankheit entschädigt werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nach dem 31.12.1992 erfüllt werden. Die entsprechende Stichtagsregelung der Berufskrankheitenverordnung (BKV) verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines 71-jährigen ehemaligen Bergmannes aus Lünen, der seit 1988 an einer chronischen obstruktiven Bronchitis und an einem Lungenemphysem leidet. Er verklagte die Bergbau-Berufsgenossenschaft in Bochum auf Gewährung einer Verletztenrente wegen der im Jahre 1997 eingeführten Berufskrankheit nach Nr. 4111 der Anlage zur BKV.... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 02.11.2005
- 4 B 99. 2582 -

Scientology Kirche behält Rechtsfähigkeit als eingetragener Verein

Der Verein Celebrity Center Scientology Kirche München e. V. darf den Zusatz " e.V. " behalten. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt.

Die Landeshauptstadt München hatte dem eingetragenen Verein die Rechtsfähigkeit entzogen, weil er entgegen seiner Satzung keine ideellen Ziele verfolge, sondern in Wirklichkeit einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalte. Dies ergebe sich im Wesentlichen daraus, dass die Mitglieder zum Teil erhebliche Geldmittel für Leistungen des Vereins aufwenden müssten.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr




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