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alle Urteile, veröffentlicht am 14.08.2005

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.02.2002
- BVerwG 6 C 11.01 -

Verleihung des Titels "Diplom-Jurist"

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Hochschulen bundesrechtlich nicht verpflichtet sind, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Studierenden der Rechtswissenschaften, die die erste Staatsprüfung in der Vergangenheit bestanden haben (Altfälle), der Titel "Diplom-Jurist" verliehen wird.

Der Kläger studierte an der Universität des Saarlandes Rechtswissenschaften und bestand im Dezember 1991 die erste juristische Staatsprüfung. Er unterzog sich der Referendarausbildung nicht, sondern war in der Versicherungswirtschaft tätig. Im Jahr 1997 beantragte er vergeblich bei der Universität, ihm den Hochschulgrad "Diplom-Jurist" zu verleihen. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hielt es für rechtswidrig, dass die Universität die für die Diplomierung erforderliche Satzung nicht erlassen hat. Die Revision der Universität hatte Erfolg.Das Berufsbild des Juristen wird bislang geprägt durch den erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen... Lesen Sie mehr

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Landgericht München I, Beschluss vom 13.08.2004
- 6 S 11128/04   -

Versicherung muss bessere Hörhilfe bezahlen

Zwischen einer privaten Krankenversicherung und ihrem Versicherungsnehmer entstand Streit darüber, ob die Versicherung für den mitversicherten Sohn eine spezielle drahtlose Hörhilfe (Mikroport-Anlage) bezahlen muss, die im Schulunterricht Nebengeräusche ausblendet.

Mit diesem Gerät kann der beidseitig schwerhörige Sohn dem Unterricht folgen. Es wurde deshalb ärztlich verordnet und kostete 2.037,88 €. Die Versicherung lehnte die Kostenübernahme jedoch ab, da nach ihren Versicherungsbedingungen lediglich die Kosten für normale Hörgeräte, nicht aber für eine derartige Zusatzausstattung zu ersetzen seien.Das Amtsgericht München verurteilte... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.07.2000
- 5 Sa 240/00 -

Krankenpflegehelfer wegen Ohrfeige fristlos entlassen

Eine Tätlichkeit (Ohrfeige) eines Krankenpflegehelfers gegenüber einem Bewohner eines psychiatrischen Krankenhauses stellt einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung dar. Eine derart schwere Verletzung im Vertrauensbereich braucht der Arbeitgeber vorher nicht abzumahnen. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer bereits 58 Jahre alt ist und seit 32 Jahren beschäftigt wird. Dies hat das Landesarbeitsgericht entschieden.

Der 58-jährige Kläger war seit 1967 bei der Beklagten, die ein psychiatrisches Krankenhaus betreibt, als Krankenpflegehelfer beschäftigt. Er hatte schizophrene und schwachsinnige Patienten zu betreuen. Mitte September 1999 setzte sich der Bewohner A. zu Beginn des Mittagessens nicht an den richtigen Platz und kam der Aufforderung des Klägers, zu seinem Platz zu gehen, nicht gleich nach.... Lesen Sie mehr




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