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alle Urteile, veröffentlicht am 06.03.2005

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.11.1995
- 11 S 3675/95 -

Keine Maklerprovision bei wirtschaftlicher Verflechtung des Maklers mit dem Vermieter der Wohnung

Ein Makler darf für die Vermittlung eines Wohnungs-Mietvertrages keine Provision verlangen, wenn er selbst Eigentümer oder Verwalter der Wohnung ist. Das gleiche gilt, wenn zwischen Makler und Vermieter eine rechtliche oder wirtschaftliche Verflechtung besteht, die einen Interessenkonflikt befürchten läßt. Eine solche Verflechtung liegt schon dann vor, wenn auf Vermieter- und Maklerseite zwei Gesellschaften auftreten, die zwar formal selbständig sind, an denen aber ein und derselbe Gesellschafter maßgeblich beteiligt ist.Mit dieser Begründung gab das Landgericht Nürnberg-Fürth einer Klage von Mietern statt, die nach Bezug ihrer Wohnung die bereits entrichtete Maklergebühr zurückforderten. Die Richter verurteilten das Maklerunternehmen, die gesamte Vermittlungsprovision in Höhe von 2.047 DM zuzüglich Zinsen an die Mieter zurückzuzahlen.

Im konkreten Fall bestand die Besonderheit, daß als Vermieter und als Makler zwei GmbHs auftraten, die formal völlig selbständig waren und von denen keine an der anderen beteiligt war. Beide hatten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils eigene Geschäftsführer. Damit lag nach dem Wortlaut des Gesetzes eigentlich noch kein Fall vor, der ein Provisionsverbot nach sich gezogen hätte.Andererseits aber waren Vermieter- und Maklergesellschaft zumindest mittelbar miteinander verknüpft. Zum einen war an beiden GmbHs ein und derselbe Geschäftsmann als Gesellschafter beteiligt, bei der Makler-GmbH zu 25 %, bei der Vermieter-GmbH sogar zu 100... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 10.05.1994
- 1 U 1129/94 -

Gescheiterter Autokauf - Urkunden haben die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit

Wer sich auf die Unrichtigkeit von Urkunden beruft, muß sie beweisen

Kommt es im Anschluß an Vertragsverhandlungen zu einer schriftlichen Vereinbarung, so gilt der Inhalt der Urkunde als richtig, - jedenfalls bis zum Beweis des Gegenteils. Wer sich darauf berufen will, der Text gebe das Ergebnis der Gespräche falsch wieder, muß deshalb hieb- und stichfest nachweisen, worauf sich die Vertragspartner tatsächlich geeinigt haben. Bleiben Zweifel, so geht das zu seinen Lasten.Weil er diesen Beweis nicht erbringen konnte, scheiterte ein vermeintlicher Autokäufer mit seiner Klage auf Übereignung des bestellten PKW. Das Oberlandesgericht Nürnberg hielt den Mann am klaren Wortlaut der von ihm unterzeichneten Urkunde fest. Darin hieß es unmißverständlich, daß der Kaufvertrag erst dann zustandekomme, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung binnen 10 Tagen schriftlich bestätigt. Der Verkäufer entschied sich dann aber innerhalb der Überlegungsfrist, den Vertrag doch nicht abzuschließen. Mit diesem Entschluß muß sich der Kaufinteressent abfinden, befanden die OLG-Richter.

Auf der Suche nach einem größeren Fahrzeug war der Kläger endlich fündig geworden. Auf dem Gelände eines Autohauses entdeckte er einen gebrauchten PKW der gehobenen Klasse, der ihm auf Anhieb zusagte. 19.900 DM sollte das gute Stück kosten. Mit diesem Preis war der Kläger einverstanden. Allerdings wollte er seinen alten Wagen in Zahlung geben. Mit einem Verkäufer des Autohauses einigte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 04.05.1995
- 8 U 307/95 -

Grobe Fahrlässigkeit wegen Übersehens eines Stop-Schildes

Kaskoversicherung muss nicht zahlen

Ein Autofahrer, der ein durch ein Vorwarnzeichen angekündigtes Stop-Schild übersieht und ungebremst in eine vorfahrtberechtigte Straße hineinfährt, kann sich nicht auf ein bloßes Augenblicksversagen berufen. Sein leichtsinniges Verkehrsverhalten ist vielmehr unentschuldbar und grob fahrlässig. Das entschied der Versicherungssenat des Oberlandesgerichts Nürnberg.

Die Einstufung als "grob fahrlässig" hat weitreichende Folgen: Für den Unfallschaden, den sein PKW beim Zusammenstoß mit einem vorfahrt-berechtigten Fahrzeug erlitt, bekommt der unvorsichtige Autofahrer von seiner Kaskoversicherung keinen Pfennig Ersatz. Der Versicherungssenat des OLG Nürnberg wies seine Klage in zweiter und letzter Instanz als unbegründet ab. Auch der Versuch,... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.10.2004
- VIII ZR 355/03 -

BGH zum Trittschallschutz im Altbau

Bei Umbau- oder Ausbaumaßnahmen muss sich der Vermieter an aktuelle Lärmschutzvorschriften halten

Wenn ein Vermieter den Dachboden zu einer Wohnung ausbauen lässt, muss er sich an die aktuellen Lärmschutzvorschriften halten. Die Mieter darunter können den Einbau einer Schalldämmung verlangen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

Der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Vermieter einer Altbauwohnung bei der Aufstockung seines Hauses um ein weiteres Wohngeschoß verpflichtet ist, eine Trittschalldämmung einzubauen, die den im Zeitpunkt der Aufstockung hierfür geltenden technischen Anforderungen entspricht.... Lesen Sie mehr