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alle Urteile, veröffentlicht am 12.02.2005

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 14.05.2004
- 4 L 476/04.MZ -

Fernsehzuschauer hat keinen Anspruch auf Programmgestaltung

Sorge eines Berliners um "heute" und "Mittagsmagazin" unbegründet

Fernsehzuschauer können einen Fernsehsender nicht per einstweiliger Verfügung dazu verpflichten bestimmte Sendungen auszustrahlen. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz hervor.

Das Gericht möge dem ZDF im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgeben, am 14.05.2004 die Sendungen "heute" um 12.00 Uhr und "Mittagsmagazin" um 13.00 Uhr auszustrahlen. Mit diesem Begehren wandte sich ein Bürger aus Berlin an das Verwaltungsgericht Mainz.Seine Befürchtung: auf Grund der Erfahrungen in der Vergangenheit, z. B. anlässlich der Beerdigung der Königin Juliane der Niederlande oder der Hochzeit des niederländischen Kronprinzen, bestehe die Gefahr, dass sich das ZDF am 14.05.2004 zu einer Liveberichterstattung über die Hochzeit des dänischen Kronprinzen entschließt und deshalb die Regelsendungen ausfallen lässt. Dies... Lesen Sie mehr




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