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alle Urteile, veröffentlicht am 05.02.2005

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 18.08.1995
- 6 U 949/95 -

Silvester-Feuerwerk: Querschläger trifft Zuschauerin - Verlust von 90 % der Sehkraft eines Auges

Schlimme Folge eines Silvester-Feuerwerks

Wer ein Feuerwerk zündet, muß genügend Sicherheitsabstand zu den umstehenden Zuschauern wahren. Hält sich der Feuerwerker nicht daran, so verletzt er seine Verkehrssicherungspflicht und riskiert hohe Schadensersatzforderungen. Selbst 10 m können als Sicherheitsabstand noch zu gering sein, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg. Wegen eines tragischen Zwischenfalls bei einem Neujahrsfeuerwerk verurteilte das Gericht die Veranstalter zu 25.000 DM Schmerzensgeld. Außerdem müssen sie den materiellen Schaden des Opfers zur Hälfte ersetzen. Die verletzte Frau war von umherfliegenden Teilen eines Feuerwerkskörpers getroffen worden und hatte dadurch 90 % der Sehkraft ihres linken Auges eingebüßt. Schadensersatz und Schmerzensgeld wären vermutlich sogar doppelt so hoch ausgefallen, hätte nicht die Geschädigte durch eigene Unvorsichtigkeit die Verletzungsgefahr noch zusätzlich erhöht.

Die Verletzte verbrachte den Silvesterabend 1993/1994 zusammen mit weiteren Gästen in einem Hotel. Gegen Mitternacht baten die Veranstalter die Hotelgäste ins Freie, weil auf der Terrasse ein Feuerwerk gezündet werden sollte. Kurz darauf begann das Feuerwerk. Nicht weit vom "offiziellen" Feuerwerk entfernt schossen auch noch andere Hotelgäste ihre eigenen Raketen ab. Plötzlich ein Schmerzensschrei: Ein Querschläger war unbemerkt in Richtung Zuschauer geflogen und hatte die Frau unglücklich am linken Auge erwischt. Die Verletzte wurde unverzüglich in eine Klinik geschafft. Trotz aller Bemühungen gelang es den Ärzten nicht, die volle Sehkraft wiederherzustellen.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 11.07.1995
- 11 U 267/95 -

Besuchskosten naher Angehöriger des Verletzten im Krankenhaus können erstattungsfähige Heilungskosten sein

Das gilt auch für Krankenbesuche der nichtehelichen Lebensgefährtin

Besuchskosten naher Angehöriger im Krankenhaus sind Heilungskosten, die der Unfallverursacher dem Verletzten im angemessenen Umfang erstatten muss. Zu den "nahen Angehörigen" in diesem Sinne zählt auch die nichteheliche Lebensgefährtin des Verletzten. Mit dieser Begründung sprach das Oberlandesgericht Nürnberg einem Radfahrer, der bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden war, 1.647 DM Schadensersatz zu. Diese Fahrt- und Übernachtungskosten hatten die Mutter des Unfallopfers und seine Lebensgefährtin aufgewendet, um den Verletzten während seines vielmonatigen Aufenthalts in mehreren Kliniken zu besuchen. Zu den häufigen Besuchen hatten die behandelnden Ärzte geraten. Sie versprachen sich davon eine günstigen Einfluss auf den Heilungsprozess.

Die Alleinschuld am Unfall trug unstreitig der beklagte Autofahrer. Er hatte bei einem Fahrspurwechsel den Radfahrer übersehen und ihn mit dem PKW erfasst. Durch den Aufprall wurde der Radfahrer lebensgefährlich verletzt. Es folgten langwierige und komplizierte Behandlungen in mehreren Kliniken. Erst nach eineinhalb Jahren war der Verletzte wieder so weit hergestellt, dass er aus der... Lesen Sie mehr




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