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alle Urteile, veröffentlicht am 27.01.2005

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.2005
- 2 AZR 134/04 -

Keine verkürzte Kündigungsfrist nach § 113 Satz 2 InsO bei einer Kündigung durch den "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter

Nach § 113 Satz 2 InsO kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers vom Insolvenzverwalter mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat nunmehr entschieden, dass diese verkürzte Kündigungsfrist nur der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens für sich in Anspruch nehmen kann. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der Regelung und der Systematik der Insolvenzordnung. Eine analoge Anwendung der Norm auf den vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ("starker vorläufiger Insolvenzverwalter")... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.01.2005
- 2 BvF 1/03 -

Bundesverfassungsgericht kippt Verbot von Studiengebühren

Art. 1 Nr. 3 und 4 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (6. HRGÄndG), der die Länder auf den Grundsatz der Gebührenfreiheit des Studiums und zur Bildung verfasster Studierendenschaften an den Hochschulen verpflichtet, ist nichtig. Dem Bundesgesetzgeber fehlt das Gesetzgebungsrecht. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.

Die Regelungen zur Gebührenfreiheit des Studiums und zur Bildung verfasster Studierendenschaften fallen dem Gegenstand nach in die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes (Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a GG). Der Bund hat aber nur dann das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.01.2005
- 11 U 51/04 -

Kein Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen durch Dritte

Ein Internet-Access-Provider ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Namen und die Anschrift eines Internetnutzers mitzuteilen, der im Internet Musikdateien zum Herunterladen anbietet und dadurch Urheber- oder sonstige Rechte Dritter verletzt.

Ein Provider hatte dem Betreiber eines Servers, auf dem Musikdateien zum sog. Download bereitgestellt wurden, den Internetzugang vermittelt. Die klagende Tonträgerherstellerin, die Rechte an einigen dieser Musiktitel beansprucht, verlangte deshalb Auskunft über den Namen und die Anschrift des unbekannten Anbieters.Zwar besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Auskunft über... Lesen Sie mehr



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