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alle Urteile, veröffentlicht am 17.01.2005

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.01.2005
- XII ZR 238/03 -

Zur Wirksamkeit von Eheverträgen bei kinderloser Ehe

Der Bundesgerichtshofs hatte über die Wirksamkeit eines Ehevertrags zu entscheiden.

Der 1942 geborene Ehemann und die 1944 geborene Ehefrau hatten 1988 geheiratet; für beide war es die zweite Ehe. Der Ehemann praktizierte bis zu seiner Erwerbsunfähigkeit 1996 als Zahnarzt. Die Ehefrau - eine gelernte Rechtsanwaltsgehilfin - hatte mit ihrem ersten Ehemann zeitweilig ein Bekleidungsgeschäft betrieben und schon vor der Eheschließung gegen Entgelt in der Praxis des Ehemannes kaufmännische Arbeiten übernommen. In einem vor der Heirat geschlossenen Ehevertrag vereinbarten beide Gütertrennung, schlossen den Versorgungsausgleich aus und verzichteten wechselseitig auf nachehelichen Unterhalt. Der Ehemann verpflichtete sich für den Fall... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 25.11.2004
- 6 K 1708/04.KO -

Pensionierung mit 62 Jahren ist verfassungsgemäß

Es verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass Polizeibeamte mit unterschiedlichen Altersgrenzen, die sich nach den geleisteten Diensten bestimmen, in den Ruhestand versetzt werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage eines Kriminalhauptkommissars ab, der 29 Jahre Bereitschaftsdienst geleistet hatte und erreichen wollte, wie seine Kollegen nach langjährigem Wechselschichtdienst schon mit 60 Jahren pensioniert zu werden.

Der 59-jährige Kläger aus Koblenz wandte sich gegen die Neuregelungen des rheinland-pfälzischen Beamtengesetzes, die seit 1. Januar 2004 in Kraft sind. Danach werden nicht mehr alle Polizeibeamten mit 60 Jahren pensioniert, sondern nur noch diejenigen, die 25 Jahre in bestimmen Funktionen wie z.B. im Wechselschichtdienst oder in Spezialeinsatzkommandos tätig waren. Die Altersgrenze... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Entscheidung vom 05.11.2004
- 6 K 428/04.KO -

Verkehrsunfall mit Blaulicht und Martinshorn kein qualifizierter Dienstunfall

Ein Verkehrsunfall, den eine Polizeibeamtin bei einer Einsatzfahrt als Beifahrerin mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn erlitten hat, stellt regelmäßig keinen qualifizierten Dienstunfall im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschriften dar. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die 1969 geborene Klägerin stand im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz und war als Polizeiobermeisterin bei der Polizeiinspektion Neuwied eingesetzt, bevor sie im Jahre 2004 wegen Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurde. Am 22. April 1995 gegen 15.00 Uhr unternahm sie nach Meldung eines Verkehrsunfalls als Beifahrerin eines Streifenwagens der Marke Ford Sierra eine... Lesen Sie mehr




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