Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2014
- I-15 U 46/14 -
Versandhändler kann Abholung der Ware nach erklärtem Widerruf zwingend vorschreiben
Ausschluss der Rücksendung ist nicht wettbewerbswidrig
Ein Online-Versandhändler kann in seinen AGBs regeln, dass die Ware nach einem erklärten Widerruf zwingend abgeholt wird. Der dadurch bedingte Ausschluss der Rücksendung durch den Verbraucher, ist nicht als wettbewerbswidrig anzusehen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Internetversandhändler regelte in seinen AGB, dass nach einem erklärten
Landgericht gibt Unterlassungsklage statt
Das Landgericht Düsseldorf gab der Unterlassungsklage des Vereins statt. Nach Ansicht des Gerichts sei die Klausel
Oberlandesgericht verneint Wettbewerbswidrigkeit der Klausel
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Internetversandhändlers und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Dem Verein habe kein Unterlassungsanspruch zugestanden, da die betreffende Klausel des Internetversandhändlers nicht
Kein Wettbewerbsverstoß aufgrund zwingender Abholung
Zwar entspreche eine zwingende
Keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher durch Pflicht zur Benutzung der Versandtasche
Ferner habe nach Auffassung des Oberlandesgerichts in der Pflicht zur Benutzung der Versandtasche keine
Zeitfenster für Abholung begründet ebenfalls keine unangemessene Benachteiligung
Darüber hinaus habe die verbindlichen Regelungen zum Zeitfenster für die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2015
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2013
[Aktenzeichen: 34 O 228/11]
Jahrgang: 2015, Seite: 877 NJW-RR 2015, 877
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21497
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21497
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.