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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.12.2010
- 4 Sa 209/10 -
LAG Schleswig-Holstein: Anspruch auf Urlaub besteht trotz Erwerbsunfähigkeit auf Zeit
Urlaub kann zudem nicht mit Ablauf des Übertragungszeitraums gemäß § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz verfallen
Der Bezug von Zeitrente wegen Erwerbsminderung hindert das Entstehen des Urlaubsanspruchs nicht. Es entsteht Jahr für Jahr der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch und der gesetzliche Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen. Der Urlaubsanspruch verfällt nicht mit Ablauf des Übertragungszeitraums gemäß § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.
Im zugrunde liegenden Fall war der lange Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigte schwerbehinderte Arbeitnehmer seit 2004 arbeitsunfähig krank. Ab November 2004 wurde ihm rückwirkend zunächst befristet eine volle Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt – letztendlich bis zum 31.07.2009. Danach erhielt er eine Dauerrente und schied mit Ablauf des 31. März 2009 aus dem Arbeitsverhältnis aus. In diesem Rechtsstreit hat der Kläger für die Jahre 2005 bis zu seinem Ausscheiden 2009 den gesetzlichen, teilweise auch den tariflichen
Klage vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein erfolgreich
Das Arbeitsgericht Kiel hat die Zahlungsklage abgewiesen, vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein war der Kläger fast in vollem Umfang erfolgreich. Nur der für 2009 beanspruchte, über das Gesetz hinausgehende zusätzliche Tarifurlaub wurde mit Hinweis auf § 26 Abs. 2c TVöD nicht zugesprochen.
Arbeitsnehmer hat Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub zuzüglich des gesetzlichen Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen
Solange der Gesetzgeber keine ausdrückliche Vorschrift geschaffen habe, dass dem Arbeitnehmer für den Zeitraum des Bezugs einer befristeten Erwerbsminderungsrente der Erholungsurlaub gekürzt werden könne, entstehe der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz und auch der gesetzliche Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen. Wenn er nur wegen der befristeten vollen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2011
Quelle: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein/ra-online
- EuGH-Vorlage zur Frage zum Erhalt von gesetzlichem Mindesturlaub bei andauernder Krankheit
(Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 15.04.2010
[Aktenzeichen: 16 Sa 1176/09]) - Urlaubsanspruch auch bei dauerhafter Krankschreibung
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2009
[Aktenzeichen: 12 Sa 486/06])
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Dokument-Nr. 10919
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