wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 19.03.2015
L 1 U 1629/12 -

Ehrenamtliche Tätigkeit für Zooschule unterliegt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Tätigkeit für Zooschule erfolgte im Auftrag einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist daher versichert

Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass die ehrenamtliche Tätigkeit für eine Zooschule dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt, da die Zooschule als ein Teil einer Regelschule anzusehen ist. Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt daher im Auftrag einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist somit versichert.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei der Zooschule Sul handelt es sich um eine Einrichtung, die bei Schülern Verständnis und Achtung gegenüber Tieren entwickeln soll und zu diesem Zweck zeitweise bis zu 300 Kleintiere gehalten hat bzw. hält. Die Klägerin halt ehrenamtlich bei der Betreuung und bei der Versorgung der in der Zooschule gehaltenen Tiere aus. Bei einer dieser Tätigkeiten rutschte sie im Jahr 2010 aus und zog sich eine Oberschenkelfraktur rechts zu.

Regelschule steht Letztentscheidungsrecht für Zooschule zu

Das Thüringer Landessozialgericht entschied, dass die Klägerin bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für die Zooschule unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand. Nach den Vorschriften des SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung) sind kraft Gesetzes Personen versichert, die für Körperschaften des öffentlichen Rechts im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung ehrenamtlich tätig sind. Zwischen den Beteiligten war streitig, ob die Zooschule Suhl als Teil der Regelschule Paul-Greifzu-Schule anzusehen ist oder nicht. Das Thüringer Landessozialgericht hat dies bejaht. Die Stadt Suhl hat sich nach Feststellungen des Gerichts nicht nur auf die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten und die Gewährung von finanziellen Zuschüssen hinsichtlich der Zooschule, die aus einer Arbeitsgemeinschaft der Paul-Greifzu-Schule entstanden ist, beschränkt, sondern ein weit darüber hinaus gehendes Engagement entfaltet. Seit 1990 wurde die Zooschule sowohl für den Unterricht der Regelschule als auch anderer Schulen bewusst eingesetzt. Der Schulleiterin der Paul-Greifzu-Schule und den Mitarbeitern der Stadt Suhl stand nach den Feststellungen des Gerichts ein Letztentscheidungsrecht hinsichtlich der Belange der Zooschule zu. Die in der Zooschule untergebrachten Tiere sind vom Haftpflichtdeckungsschutz der Stadt Suhl umfasst. Für das Gericht unerheblich war es, dass nach außen möglicherweise der Eindruck habe entstehen können, dass ein zum jetzigen Zeitpunkt im Ruhestand befindlicher Lehrer weitreichende Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich der Zooschule hatte und hat bzw. die Zooschule in der Öffentlichkeit untrennbar mit seiner Person verbunden ist. Entscheidend ist nach Auffassung des Gerichts, dass auf Seiten der Stadtverwaltung und der Schulleitung Kontrollbefugnisse bestanden und diesen auch das Letztentscheidungsrecht zukam.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2015
Quelle: Thüringer Landessozialgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20923 Dokument-Nr. 20923

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20923

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung