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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: StV 2018, 438

Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV),
Jahrgang: 2018, Seite: 438

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
StV 2018, 438:

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom30.05.2017
- 2 Rev 35/17 -

Kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei Verzicht des Unfallgeschädigten auf Herbeirufen der Polizei

Verzichtet ein Unfallgeschädigter auf das Herbeirufen der Polizei, obwohl der Unfallbeteiligte nur gegenüber der Polizei bereit ist seine Personalien feststellen zu lassen, darf sich der Unfallbeteiligte vom Unfallort entfernen. Eine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort liegt darin nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle StV 2018, 438 wird teils auch als „StV 18, 438“, „StV 2018, S. 438“ oder „StV 18, S. 438“ zitiert.




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