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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: StV 2018, 32
Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV),
Jahrgang: 2018, Seite: 32
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
StV 2018, 32:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom08.02.2017
- 1 StR 483/16 -
BGH: Betrug durch Rechtsanwalt aufgrund Abmahnschreiben wegen behaupteter Wettbewerbsverstöße zwecks ausschließlicher Generierung von Einnahmen
Ein Rechtsanwalt macht sich wegen Betrugs gemäß § 263 Abs. 1 StGB strafbar, wenn er Abmahnschreiben wegen behaupteter Wettbewerbsverstöße verschickt und dabei vortäuscht, seinem Mandanten sei ein Schaden durch die rechtsanwaltliche Beauftragung entstanden, während tatsächlich vereinbart wurde, dass dem Mandanten keine Kosten entstehen und Zahlungseingänge aufgeteilt werden sollen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle StV 2018, 32 wird teils auch als „StV 18, 32“, „StV 2018, S. 32“ oder „StV 18, S. 32“ zitiert.