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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: StV 2018, 210
Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV),
Jahrgang: 2018, Seite: 210
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
StV 2018, 210:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom04.08.2017
- 1 S 1307/17 -
Presse hat in Fällen schwerer Kriminalität oder bei Straftaten mit Öffentlichkeitsbezug gegen Staatsanwaltschaft Auskunftsanspruch mit Namensnennung des Beschuldigten
Die Presse hat in Fällen schwerer Kriminalität und bei Straftaten, die die Öffentlichkeit besonders berühren, gegen die Staatsanwaltschaft einen Anspruch auf Auskunft mit Nennung des Namens des Beschuldigten. Das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten tritt in diesen Fällen hinter das Informationsinteresse der Allgemeinheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle StV 2018, 210 wird teils auch als „StV 18, 210“, „StV 2018, S. 210“ oder „StV 18, S. 210“ zitiert.