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Donnerstag, 18. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: StV 2018, 158

Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV),
Jahrgang: 2018, Seite: 158

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
StV 2018, 158:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom14.09.2017
- 4 StR 274/16 -

BGH: Strafbare Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Strafverjährung aufgrund unterlassener Anklageerhebung

Erhebt ein Staatsanwalt keine Anklage, obwohl eine Verurteilung wahrscheinlich ist, und verjährt deshalb die Straftat, so macht er sich wegen Rechtsbeugung gemäß § 339 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Verzögert er dagegen lediglich die Bearbeitung des Falls, ohne dass Verjährung eintritt, so liegt regelmäßig keine Rechtsbeugung vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle StV 2018, 158 wird teils auch als „StV 18, 158“, „StV 2018, S. 158“ oder „StV 18, S. 158“ zitiert.




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