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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: StV 2017, 81
Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV),
Jahrgang: 2017, Seite: 81
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
StV 2017, 81:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom13.10.2016
- 3 StR 352/16 -
BGH: Als "Strohmann" eingesetzter Geschäftsführer einer Gesellschaft ist strafrechtlich für Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich
Ist der Geschäftsführer einer Gesellschaft lediglich als "Strohmann" eingesetzt, so ist er strafrechtlich dennoch für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich. Dies ergibt sich allein aus seiner formellen Position als Geschäftsführer. Die tatsächlich fehlende Kompetenz spielt dabei keine Rolle. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle StV 2017, 81 wird teils auch als „StV 17, 81“, „StV 2017, S. 81“ oder „StV 17, S. 81“ zitiert.